Reduzierung der Feinstaubemissionen

von 14. Juli 2005

Der Fachbereich Umwelt hat vom Land einen vorläufigen Aktionsplan zur Reduzierung der Feinstaubemissionen erhalten. Der Aktionsplan wird ab Donnerstag, 14. Juli 2005, im Technischen Rathaus Hansering 15, für die Bürgerinnen und Bürger ausgelegt, da diese bis zum 15. Oktober Hinweise und Einwände vorbringen können.

Der vorläufige Aktionsplan liegt in der Zeit vom 14. Juli bis zum 11. August in der Stadtverwaltung Halle (Saale), Hansering 15, 06108 Halle (Saale), Zimmer 134 zu den Sprechzeiten dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr, zur Einsicht aus.
Der Plan ist auf den Internetseiten der Stadtverwaltung Halle als pdf-Format abzurufen.

Seit dem 1. Januar 2005 gelten für Feinstaub PM10 neue Immissionsgrenzwerte der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz:
Jahresmittel von 40 µg/m³,
Tagesmittel von 50 µg/m³ darf nicht mehr als 35-mal im Jahr überschritten sein.

Im Bereich der Immissionsmessstation Riebeckplatz/Merseburger Straße sind bis zum 5. Juli 2005 bereits 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ festgestellt worden. Aufgrund der Gefahr der Überschreitung des PM10-Kurzzeitgrenzwertes hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt zusammen mit der Stadtverwaltung Halle (Saale) und dem Landesamt für Umweltschutz Halle unter Beteiligung des Ministeriums für Bau und Verkehr auf der Rechtsgrundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes kurzfristig einen Aktionsplan erstellt. Dieser als "vorläufig" bezeichnete Aktionsplan wird dem Luftreinhalteplan für Halle (Saale), der gegenwärtig erarbeitet wird, vorangestellt. Im Gegensatz zum vorläufigen Aktionsplan wird der Luftreinhalteplan, der auch Elemente eines Aktionsplans beinhalten wird, auch längerfristige Maßnahmen zur Minderung der PM10-Belastung enthalten.

Zum Luftreinhalteplan Halle (Saale) wird die Öffentlichkeit voraussichtlich im August beteiligt. Hierüber wird rechtzeitig informiert. Schriftlich eingehenden Hinweise und Einwendungen aus beiden Öffentlichkeitsbeteiligungen finden im Rahmen dieses Luftreinhalteplans, der bis Oktober fertiggestellt wird, Berücksichtigung.

(Quelle: Stadt Halle)