Regierungsfraktionen einig über weitere Vorhaben im Nachtragshaushalt

von 1. September 2015

Im Mittelpunkt des Nachtragshaushaltsentwurfs stehen deutlich verbesserte Hilfen für die Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern und eine wirksame Kostenerstattung für die durch die Unterbringung stark belasteten Kommunen. Aufgrund der derzeit noch ausstehenden Verständigung der Länder mit dem Bund über sein finanzielles Engagement soll der Nachtragshaushalt im Oktober abschließend behandelt werden. Die Entlastung für die Kommunen wird deshalb nicht aufgeschoben: Die Auszahlung der Auftragskostenpauschale, die regulär in sechs Raten über das Jahr verteilt erfolgt, wird vorgezogen. Sobald der Nachtragshaushalt in Kraft tritt, können die Mittel aus der künftigen Fallpauschale zur Asylbewerberunterbringung gezahlt werden.

„Mit diesem Verfahren sichern wir die Liquidität der Kommunen, bis der Nachtragshaushalt steht. Zur Kommunalentlastung gehört auch die erneute Aufstockung der kommunalen Sportförderung um 2 Millionen Euro jährlich“, erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder.

„Mit dem Nachtragshaushalt werden die Bedingungen für Integration und für ein gutes Zusammenleben deutlich verbessert und die Kommunen finanziell entlastet“, so die SPD-Fraktionsvorsitzende Katrin Budde. „Zugleich hat die Koalition eine Reihe von politisch wichtigen Einzelvorhaben auf den Weg gebracht.“

Über den Themenkreis Asyl hinaus wurden folgende Vorhaben verabredet:

Vorhaben

Kosten in Euro

2015

2016

Verstärkung der Vertretungsmittel für Lehrer/innen

1.800.000

Aufstockung Lehrerausbildung

350.000 plus VE

Beschaffungssoftware

1.200.000

VE

Notmaßnahme Sanierung Schloss Köthen

950.000

Rücknahme der geplanten Absenkung des FAG-Ausgleichsstocks

5.000.000

Neubau der Förderschule für Körperbehinderte in Magdeburg

700.000 plus VE

Pilotprojekt praxisorientierte Kita-Ausbildung

30.000

160.000 plus VE

Ausfinanzierung des Verwaltungsabkommens „KONSENS“

410.000

Vorhaben „Stimulate“, Otto-von-Guericke-Universität

nur VE

Anpassung der Richterbesoldung ans Verfassungsgerichtsurteil

900.000

Kommunale Sportstättenförderung

4.000.000

Stellenentfristungen im Landesverwaltungsamt

3.350.000

Bauhausjubiläum

200.000 plus VE