Rente steigt zum 01. Juli 2020

von 23. Juni 2020

Die Einkünfte aus Rentenleistungen werden im Rahmen des Bezugs von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II als Einkommen berücksichtigt. Folglich führt die Erhöhung der Rentenleistung zu einer Verringerung des SGB II-Anspruchs.

In allen Leistungsfällen, bei denen der Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis das automatisierte Rentenauskunftsverfahren durchführen kann, erfolgt die automatische Neuberechnung des SGB II-Leistungsanspruchs. Die betroffenen Leistungsempfänger erhalten in diesen Fällen den geänderten Leistungsbescheid spätestens mit der nächsten Folgebewilligung bzw. im Falle erforderlicher weiterer Änderungen mit dem nächsten Änderungsbescheid.

„Alle Leistungsempfänger mit Rentenbezug sind im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht aufgefordert, ihren neuen Rentenbescheid (Kopie) an den Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis zu übermitteln. Dies kann gern mittels Kontaktformular https://www.efa-sk.de/kontakt oder auf dem Postweg erfolgen“, empfiehlt Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Leistung.