Rettungsdienst-Gesetz: CDU-Abgeordneter unterstützt Wasserwacht

von 20. Juni 2011

Seit dem tragischen Tod eines 13-Jährigen in einem Dessauer Freibad wächst der Druck auf eine Novelle des Rettungsdienstgesetzes. Am Wochenende hatte die hallesche Wasserwacht einen eigenen Entwurf an das zuständige Innenministerium gesandt, um zu einer schnellen Lösung zu kommen.

Sachsen-Anhalt Innenminister Holger Stahlknecht hat jedoch für Qualität statt Schnelligkeit plädiert. Die Novellierung werde gebraucht, das entsprechende Referat im Innenministerium sei bereits mit der Arbeit betraut. Der Dessauer Unglücksfall sei kein geeigneter Anlass, Schnellschüsse auszulösen. Ein Rettungsschwimmer sei vor Ort gewesen. Es werde in Ruhe über neue Regelungen für den Rettungsdienst im Land geredet. „Wir sind uns darin einig, dass dabei Qualität vor Schnelligkeit gehen muss. Das zukünftige Rettungsdienstgesetz muss rechtssicher sein“, so Stahlknecht. „Auch das sind wir den Bürgern und den Anwendern des Gesetzes schuldig. Wir lassen uns deshalb nicht treiben“, erklärte der Minister.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Keindorf sieht das anders als sein Innenminister und unterstützt die Forderungen der hallesche Wasserwacht. Diese hatte eine Integration der Wasserrettung in das bestehende Rettungsdienstsystem gefordert. „Die Aufnahme der Wasser- und Bergrettung in das Rettungsdienstgesetzes ist aus meiner Sicht sinnvoll“, erklärt Keindorf. Als Bezirksschornsteinfegermeister aus Halle-Ammendorf ist der Landtagsabgeordnete bereits mit den Regelungen zum Brandschutz sehr gut vertraut. „Für die von der DRK-Wasserwacht angestrebten Änderungen werde ich mich in Magdeburg einsetzen“, so Keindorf abschließend.