Robra: Verschärfung der existenzbedrohlichen Lage im Kulturbereich verhindern

von 29. Oktober 2020

Robra weiter: „Das jetzt beschlossene Maßnahmenpaket ab 2. November 2020 ist besonders für den Kulturbereich sehr schmerzhaft und für viele Kulturschaffende existenzbedrohend. Es trifft einen gesellschaftlichen Bereich, der sich ungeachtet aller Hilfsprogramme von Bund und Ländern im Krisenmodus befindet und erst begann, sich in Ansätzen auf einem äußerst niedrigen Niveau zu konsolidieren.

Für die Zustimmung zum Beschluss und die Akzeptanz der getroffenen Maßnahmen sei es daher zwingend, dass die entstehenden Einnahmeausfälle der Kunst- und Kulturschaffenden und der Beschäftigten in der Veranstaltungsbranche kompensiert werden und eine weitere Verschärfung ihrer schwierigen Lage verhindert wird.

Robra verweist in diesem Zusammenhang auf die von der Bundesregierung zugesicherten außerordentlichen Wirtschaftshilfen. Demnach will der Bund finanzielle Ausfälle auch für Selbständige, Vereine und Einrichtungen in Höhe von 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats kompensieren. Zudem werden die Verlängerung und Verbesserung von Fördermaßnahmen für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie für Soloselbständige in Aussicht gestellt.

Der Minister sieht jetzt die Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen sowie die Bundesbeauftrage für Kultur und Medien (BKM) in der dringenden Pflicht, diese Beschlüsse schnell, zielführend und unbürokratisch umzusetzen.

Hintergrund – Aus der Bund-Länder-Vereinbarung vom 28. Oktober 2020:

„Ziffer 11.

Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.


Ziffer 12.

Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.“