Rückkehr in Schulbetrieb muss möglich sein

von 10. August 2020

„Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht muss unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten und der Abstandsregelungen die Ausnahme bleiben. Nur wenn es nicht anders geht, ist dies ab der fünften Klasse in Verkehrswegen und Gemeinschaftsbereichen vorzuschreiben. Ministerin Grimm-Benne und Minister Tullner sind aufgefordert, entsprechende Szenarien vorzubereiten, die Schulschließungen unbedingt vermeiden helfen. Ich erwarte, dass bis Anfang nächster Woche für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, die Schulleitungen und die Eltern Klarheit herrscht und der Bildungsminister liefert“, so Aldag weiter.

Zusätzlich muss es möglich sein, dass im Fall der Fälle der Präsenzunterricht zumindest zeitweise in den digitalen Raum verlagert werden kann. Um die entsprechenden Konzepte zu erarbeiten, benötigen die Schulen die notwendige Infrastruktur. „Dazu müssen die Behörden unter Minister Tullner die Bildungseinrichtungen nach Kräften unterstützen, Serverkapazitäten schaffen und E-Learning-Angebote zusammenbinden. Risikogruppen in der Schülerinnen- und Schülerschaft und bei den Lehrkräften müssen individuelle Lösungswege erhalten, um Lernen zu ermöglichen und arbeiten zu können“, fordert Aldag.

„In dieser Situation können und müssen alle Beteiligten, von der Landesschulbehörde bis zum einzelnen Beteiligten in den Schulen, ihre Flexibilität beweisen, denn nur so können wir die Schulen als Bildungs- und Sozialraum in dieser besonderen Zeit fit machen und Regelunterricht möglich machen“, erklärt Aldag abschließend.