Saalesparkasse unterliegt Verbraucherschützern

von 15. Juni 2011

Heftige Kritik musste sich die Saalesparkasse gefallen lassen, als sie Mitte vergangenen Jahres die Kontoführungsgebühren für Pfändungsschutzkonten um das Fünffache anhob. Dies liege am erhöhten Aufwand, hieß es. Sozialverbände und Verbraucherschützer gingen auf die Barrikaden. In der vergangenen Woche nun bekam die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt vor dem Landgericht Halle Recht.

Die Saalesparkasse handele wettbewerbswidrig, wenn sie den Eindruck erwecke, zur Erhöhung des Kontoführungsentgelts berechtigt zu sein oder andernfalls das Konto kündigen zu können. Die Bearbeitung von Pfändungen gehöre zu den gesetzlich übertragenen Aufgaben des Kreditinstituts. „Hierfür kann kein zusätzliches Entgelt verlangt werden. Auch ist die Saalesparkasse nicht berechtigt, Verträge mit ihren Kunden auf Grund des erhöhten Arbeitsaufwandes zu kündigen. So ist sie verpflichtet den berechtigten Interessen der Kunden angemessen Rechnung zu tragen und nicht zur Unzeit zu kündigen“, so die Verbraucherschützer in einer Mitteilung.

(AZ: 6 O 1226/10, nicht rechtskräftig)