Keine Frage, die Gleichstellungspolitik ist eine Schlüsselfrage für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für ein nachhaltig wirtschaftliches Wachstum, gerade in dem vom demografischen Wandel besonders betroffenen Sachsen-Anhalt. Wir können es uns nicht erlauben, insbesondere auf das Potenzial junger und gut ausgebildeter Frauen zur verzichten. Daher ist die Geschlechtergerechtigkeit ein politischer Schwerpunkt der laufenden Legislaturperiode in unserem Land. Sachsen-Anhalt ist bezüglich der Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesvergleich gut aufgestellt. Wir haben überdurchschnittlich hohe Bildungsabschlüsse und Erwerbsquoten bei jungen Frauen zu verzeichnen. Auch ist Sachsen-Anhalt das Bundesland mit der bundesweit besten Kinderbetreuung. Unsere Kinderbetreuung ist nicht nur ein guter Standort- und Wirtschaftsfaktor, sondern auch ein Baustein, damit junge Paare Karriere eben nicht hinten anstellen müssen.
Wir können feststellen, dass die Sensibilität für das Thema Geschlechtergerechtigkeit in den letzten Jahren enorm gestiegen ist. Daher hat der Landtag die Landesregierung gebeten, in diesem wichtigen Handlungsfeld ein sich auf alle Fachpolitiken des Landes beziehendes rahmengebendes Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt zu erarbeiten, erklärt Borgwardt.
Jedoch kommen wir bei der Aussprache zur Regierungserklärung nicht umhin, ein wichtiges Handlungsfeld im Bereich der Gleichstellungspolitik zu benennen: Das seit 1993 geltende Frauenfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt berücksichtigt nicht mehr die aktuellen Ziele der Gleichstellungspolitik und ist überholt. Sachsen-Anhalt braucht ein modernes Gleichstellungsgesetz! Die Landesverfassung verpflichtet, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Dieser Verfassungsauftrag muss, insbesondere für den öffentlichen Dienst, in Sachsen-Anhalt noch ein weiteres Stück in die Realität umgesetzt werden. Zur Verbesserung der beruflichen Chancen, insbesondere von Frauen im öffentlichen Dienst, braucht Sachsen-Anhalt ein Gleichstellungsgesetz nach Thüringer Regelungsvorbild. Ein modernes Gleichstellungsgesetz ist ein notwendiger Beitrag auf den Weg in eine chancengerechtere Gesellschaft. Hier sehe ich den Landesgesetzgeber in der Pflicht, mit der dafür gebotenen Gründlichkeit die geeigneten Rahmenbedingungen durch ein Gleichstellungsgesetz zu schaffen, selbstverständlich unter Einbeziehung der Erfahrungen anderer Bundesländer.
Die CDU-Landtagfraktion möchte in diesem Zusammenhang an die Magdeburger Erklärung der Union vom 27. Januar 2014 erinnern. Landtagskolleginnen und Kollegen meiner Fraktion und die Frauen Union Sachsen-Anhalt fordern gemeinsam, als Gesetzesziel zur Durchsetzung der Gleichstellung in der Verwaltung des Landes, unabhängig von ihrer Rechtsform, in kommunalen Gebietskörperschaften und in den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, den Anteil von Frauen und Männern zu erhöhen, soweit sie in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert sind. Unterrepräsentanz liegt unserer Auffassung nach dann vor, wenn der Frauen- und Männeranteil jeweils unter 40 Prozent liegt. Weitere Gesetzesziele müssen die Schaffung von Bedingungen sein, die für beide Geschlechter die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen sowie der Ausgleich von Nachteilen, die als Folge einer geschlechterspezifischen Arbeitsteilung entstehen. Maßnahmen der geschlechterspezifischen Förderung und der Gleichstellung haben unserer Auffassung nach hierbei aber immer die Grundsätze von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu beachten, so Koch-Kupfer.