Sachsen-Anhalt: Keine Testpflicht für vollständig Geimpfte

von 28. April 2021

„Diese Ausnahme gilt überall dort, wo eine Testpflicht angeordnet ist, beispielsweise in Geschäften oder beim Friseur, aber auch für Menschen, die im Beruf einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. Dazu gehören Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Pflegekräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Altenpflegeheimen. Die Befreiung von der Testpflicht gilt auch für vollständig geimpfte Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen.

Mit einem Nachweis über einen vollständigen Impfschutz sei es bereits jetzt möglich, in Sachsen-Anhalt beispielsweise zum Friseur zu gehen oder in ein Geschäft, ohne einen negativen Test nachweisen zu müssen, so Grimm-Benne. Bis zu einer Bundesregelung gelte die landesrechtliche Ausnahme-Regelung, dass Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus verfügen von der geltenden Testpflicht ausgenommen sind.