Sachsen-Anhalt schließt Hotels für Touristen

von 19. März 2020

Den Betreibern von Beherbergungsstätten, wie z. B. Hotels, Hostels, Jugendherbergen, Familienferienstätten, Pensionen und vergleichbaren Angeboten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht- und Sportboothäfen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienhäusern, Ferienhausparks, Ferienwohnungen, Ferienzimmern sowie von Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten (homesharing) und vergleichbaren Angeboten ist es bis zum Ablauf des 19. April untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.

Das Verbot gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken und zu Fortbildungszwecken unternommen werden, ebenso für Reisen aufgrund von vermeidbaren oder verschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Versorgung, der Vorsorge oder Rehabilitation. Untersagt werden ferner Reisebusreisen.

Vergleichbare Tourismusbeschränkungen gibt es bereits in den Nachbarbundesländern Niedersachsen, Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.