Auch an den Badegewässern sind dabei die aktuell geltenden Hygieneregeln einzuhalten. Dazu zählen insbesondere das Abstandsgebot, das Erstellen eines Hygienekonzepts, die Vermeidung von unzulässigen Personenansammlungen oder die Information der Badegäste über gut sichtbare Aushänge. Die gute Nachricht kommt von der WHO und dem Umweltbundesamt: Eine Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 über das Wasser beim Baden ist äußerst unwahrscheinlich.
Allerdings hat aktuell nicht jedes öffentlich ausgewiesene Badegewässer bereits geöffnet. Deshalb sollten sich Badelustige vor Ort bei den Kommunen bzw. den Betreibern der Badegewässer oder beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen, wie die Regelungen vor Ort sind.
Empfohlen wird, zum Baden in natürlichen Gewässern allein die offiziell ausgewiesenen Badestellen zu nutzen. Einmal monatlich kontrollieren die örtlichen Gesundheitsämter hier das Wasser und führen Ortsbesichtigungen durch, bei denen die Sichttiefe bestimmt sowie auf mögliche Verschmutzungen und Algenentwicklungen geachtet wird.
Andere Gewässer wie beispielsweise Kiesseen, Baggerlöcher oder kleinere Teiche unterliegen nicht der regelmäßigen Überwachung.
Die Ministerin dankt den Betreibern der Badestellen sowie den Beschäftigten in den Gesundheitsämtern und im Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) für deren Engagement zur Absicherung der Saison. An die Badegäste appelliert sie: Helfen Sie mit, dass die Wasserqualität erhalten und die Badestellen sauber bleiben. Lassen Sie keine Abfälle am Badestrand zurück, verhalten Sie sich rücksichtsvoll und halten Sie sich an die aktuellen Corona-Regeln.
Die Einstufung der Badegewässerqualität erfolgt auf Grundlage von Untersuchungsergebnissen aus den vergangenen vier Jahren. Fast 90 Prozent der ausgewiesenen Badegewässer erhielt mit dem Prädikat ausgezeichnet die höchste Einstufung gemäß der EU-Badegewässerverordnung. Zwei Badegewässer wurden mit gut, eines ausreichend bewertet. Weitere vier Seen haben keine Einstufung erhalten. Weiterhin wurden zwei Badeseen mit mangelhaft eingestuft. Während für das Badegewässer Süßer See Seeterrassen Seeburg (wurde nicht mehr in der Tabelle aufgeführt) durch die Gemeinde eine Abmeldung als EU-Badegewässer beschlossen wurde, kann im Süßen See Aseleben weiterhin gebadet werden, weil vor Beginn der Badesaison 2020 nachweislich Maßnahmen zur Verbesserung der Badegewässerqualität ergriffen wurden.
Aktuelle Daten sowie Informationen zur Situation der Badeseen sind während der Saison unter www.badesee-sachsen-anhalt.de abrufbar.
Einstufungen der Badegewässer Sachsen-Anhalt
Landkreis/ Kreisfreie Stadt |
Nr. des Badege-wässers |
Name des Badegewässers |
Einstufung 2019 (unter Berücksichtigung der Ergebnisse von 2016 bis 2019) |
Altmarkkreis Salzwedel |
3 4 |
Arendsee A – Strandbad – Schrampe Waldbad Zichtau A |
1 1 |
Anhalt-Bitterfeld |
6 8 10 |
Große Goitzsche Strandbad Sandersdorf Seebad Edderitz |
1 1 1 |
Börde |
11 13 14 |
Gröninger See A Jersleber See Steinbruch Alte Schmiede Süplingen |
1 1 1 |
Burgenland-kreis |
15 17 |
Mondsee Strandbad Kretzschau |
1 1 |
Dessau-Roßlau |
19 20 21 22 |
Naturbad Mosigkau Kiesgrube Sollnitz Strandbad Adria Waldbad Freundschaft |
1 1 1 1 |
Halle |
23 24 |
Naturbad Angersdorfer Teiche Heidebad |
1 1 |
Harz |
25 26 27 28 29 31 32 |
Halberstädter See Bergsee Güntersberge Birnbaumteich Neudorf/Harz Bremer Dammteich Gernrode Osterteich Gernrode Naturbad Elbingerode Waldseebad Hasselfelde |
1 1 1 1 1 1 1 |
Jerichower Land |
33 34 35 36 37 38 |
Kulk Gommern Niegripper See A Parchauer See Plattensee Dannigkow Waldbad Theeßen Zabakucker See |
1 1 1 1 K* 1 |
Magdeburg |
39 40 |
Barleber See I A Neustädter See A |
1 1 |
Mansfeld-Südharz |
41 42 43 44 45 73 75 |
Kiesgrube Roßla Kunstteich Wettelrode Stausee Kelbra A Neptunbad Helbra Süßer See A Campingplatz Seeburg |
1 1 3 1 1 1 4 |
Saalekreis |
46 47 48 49 76 77 79 80 |
Friedrichsbad Zwintschöna Familien- und Naturbad Pappelgrund Hasse-Roßbach Strandbad Obhausen Geiseltalsee BST Stöbnitz Geiseltalsee BST Frankleben Raßnitzer See Wallendorfer See |
1 1 1 2 1 1 N N |
Salzland-kreis |
50 52 53 54 55 72 |
Albertinesee Löderburger See Strandsolbad Staßfurt Wolmirslebener Schachtsee Strandbad Gerlebogk Seepark Barby |
1 1 1 2 1 1 |
Stendal |
56 57 58 59 60 61 |
Badesee Klietz Flussbad Biese Kamern See BST Kamern Kamern See BST Schönfeld Kolk Bismark Waldbad Wischer |
1 1 1 1 1 1 |
Wittenberg |
62 63 64 65 66 67 68 69 71 78 |
Flämingbad Coswig (Anhalt) Badeteich Touristenzentrum Prettin Bergwitzsee Königsee Rotta Großer Lausiger Teich Möhlauer See Riß Klöden Strandbad Reinsdorf Badesee Dixförda Olympiasee Zieko |
1 1 1 1 1 1 1 K** 1 1 |
1 = ausgezeichnete Badewasserqualität
2 = gute Badewasserqualität
3 = ausreichende Badewasserqualität
4 = mangelhafte Badewasserqualität
(Die Einstufung mangelhaft im Jahr 2019 hat gemäß § 5 Abs. 4 der Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Folgesaison zwingend ein Badeverbot oder das Abraten vom Baden zur Folge. Es besteht aber die Möglichkeit, ein dauerhaftes Badeverbot zu vermeiden, wenn vor Beginn der Folgesaison (2020) nachweislich Maßnahmen zur Verbesserung der Badewasserqualität ergriffen wurden.)
A = An dieser Badestelle kann es infolge von Algenmassenentwicklungen (u. a. auch Blaualgenmassenentwicklungen)
zeitweise zu stärkeren Wassertrübungen kommen.
N = Neu hinzugekommene Badegewässer
K* = Keine Bewertung (Badegewässer war 2019 geschlossen)
K** = Keine Bewertung (Badegewässer erhält den Status Veränderung, da 2018 Maßnahmen zur Verbesserung der Badegewässerqualität ergriffen wurden, die 2019 und 2020 fortgesetzt werden.)