Sachsen-Anhalt startet in die Badesaison

von 18. Juni 2020

Auch an den Badegewässern sind dabei die aktuell geltenden Hygieneregeln einzuhalten. Dazu zählen insbesondere das Abstandsgebot, das Erstellen eines Hygienekonzepts, die Vermeidung von unzulässigen Personenansammlungen oder die Information der Badegäste über gut sichtbare Aushänge. Die gute Nachricht kommt von der WHO und dem Umweltbundesamt: Eine Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 über das Wasser beim Baden ist äußerst unwahrscheinlich.

Allerdings hat aktuell nicht jedes öffentlich ausgewiesene Badegewässer bereits geöffnet. Deshalb sollten sich Badelustige vor Ort bei den Kommunen bzw. den Betreibern der Badegewässer oder beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen, wie die Regelungen vor Ort sind.

Empfohlen wird, zum Baden in natürlichen Gewässern allein die offiziell ausgewiesenen Badestellen zu nutzen. Einmal monatlich kontrollieren die örtlichen Gesundheitsämter hier das Wasser und führen Ortsbesichtigungen durch, bei denen die Sichttiefe bestimmt sowie auf mögliche Verschmutzungen und Algenentwicklungen geachtet wird.

Andere Gewässer wie beispielsweise Kiesseen, Baggerlöcher oder kleinere Teiche unterliegen nicht der regelmäßigen Überwachung.

Die Ministerin dankt den Betreibern der Badestellen sowie den Beschäftigten in den Gesundheitsämtern und im Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) für deren Engagement zur Absicherung der Saison. An die Badegäste appelliert sie: „Helfen Sie mit, dass die Wasserqualität erhalten und die Badestellen sauber bleiben. Lassen Sie keine Abfälle am Badestrand zurück, verhalten Sie sich rücksichtsvoll und halten Sie sich an die aktuellen Corona-Regeln.“

Die Einstufung der Badegewässerqualität erfolgt auf Grundlage von Untersuchungsergebnissen aus den vergangenen vier Jahren. Fast 90 Prozent der ausgewiesenen Badegewässer erhielt mit dem Prädikat „ausgezeichnet“ die höchste Einstufung gemäß der EU-Badegewässerverordnung. Zwei Badegewässer wurden mit „gut“, eines „ausreichend“ bewertet. Weitere vier Seen haben keine Einstufung erhalten. Weiterhin wurden zwei Badeseen mit „mangelhaft“ eingestuft. Während für das Badegewässer Süßer See Seeterrassen Seeburg (wurde nicht mehr in der Tabelle aufgeführt) durch die Gemeinde eine Abmeldung als EU-Badegewässer beschlossen wurde, kann im Süßen See Aseleben weiterhin gebadet werden, weil vor Beginn der Badesaison 2020 nachweislich Maßnahmen zur Verbesserung der Badegewässerqualität ergriffen wurden.

Aktuelle Daten sowie Informationen zur Situation der Badeseen sind während der Saison unter www.badesee-sachsen-anhalt.de abrufbar.

Einstufungen der Badegewässer Sachsen-Anhalt

Landkreis/

Kreisfreie Stadt

Nr. des Badege-wässers

Name des Badegewässers

Einstufung 2019

(unter Berücksichtigung der Ergebnisse von 2016 bis 2019)

Altmarkkreis Salzwedel

3

4

Arendsee A

– Strandbad

– Schrampe

Waldbad Zichtau A

1

1

Anhalt-Bitterfeld

6

8

10

Große Goitzsche
– Niemegker See „Am Stadion“
– Bernsteinsee „Am Pegelturm“
– Bernsteinsee Mühlbeck

Strandbad Sandersdorf

Seebad Edderitz

1

1

1

Börde

11

13

14

Gröninger See A

Jersleber See

Steinbruch Alte Schmiede Süplingen

1

1

1

Burgenland-kreis

15

17

Mondsee

Strandbad Kretzschau

1

1

Dessau-Roßlau

19

20

21

22

Naturbad Mosigkau

Kiesgrube Sollnitz

Strandbad Adria

Waldbad Freundschaft

1

1

1

1

Halle

23

24

Naturbad Angersdorfer Teiche

Heidebad

1

1

Harz

25

26

27

28

29

31

32

Halberstädter See

Bergsee Güntersberge

Birnbaumteich Neudorf/Harz

Bremer Dammteich Gernrode

Osterteich Gernrode

Naturbad Elbingerode

Waldseebad Hasselfelde

1

1

1

1

1

1

1

Jerichower Land

33

34

35

36

37

38

Kulk Gommern

Niegripper See A

Parchauer See

Plattensee Dannigkow

Waldbad Theeßen

Zabakucker See

1

1

1

1

K*

1

Magdeburg

39

40

Barleber See I A

Neustädter See A

1

1

Mansfeld-Südharz

41

42

43

44

45

73

75

Kiesgrube Roßla

Kunstteich Wettelrode

Stausee Kelbra A

Neptunbad Helbra

Süßer See A Campingplatz Seeburg
Süßer See A Schiff Seeburg
Süßer See A Aseleben

1

1

3

1

1

1

4

Saalekreis

46

47

48

49

76

77

79

80

Friedrichsbad Zwintschöna

Familien- und Naturbad Pappelgrund

Hasse-Roßbach

Strandbad Obhausen

Geiseltalsee BST Stöbnitz

Geiseltalsee BST Frankleben

Raßnitzer See

Wallendorfer See

1

1

1

2

1

1

N

N

Salzland-kreis

50

52

53

54

55

72

Albertinesee

Löderburger See

Strandsolbad Staßfurt

Wolmirslebener Schachtsee

Strandbad Gerlebogk

Seepark Barby

1

1

1

2

1

1

Stendal

56

57

58

59

60

61

Badesee Klietz

Flussbad Biese

Kamern See BST Kamern

Kamern See BST Schönfeld

Kolk Bismark

Waldbad Wischer

1

1

1

1

1

1

Wittenberg

62

63

64

65

66

67

68

69

71

78

Flämingbad Coswig (Anhalt)

Badeteich Touristenzentrum Prettin

Bergwitzsee

Königsee Rotta

Großer Lausiger Teich

Möhlauer See

Riß Klöden

Strandbad Reinsdorf

Badesee Dixförda

Olympiasee Zieko

1

1

1

1

1

1

1

K**

1

1

1 = ausgezeichnete Badewasserqualität

2 = gute Badewasserqualität

3 = ausreichende Badewasserqualität

4 = mangelhafte Badewasserqualität

(Die Einstufung „mangelhaft“ im Jahr 2019 hat gemäß § 5 Abs. 4 der Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Folgesaison zwingend ein Badeverbot oder das Abraten vom Baden zur Folge. Es besteht aber die Möglichkeit, ein dauerhaftes Badeverbot zu vermeiden, wenn vor Beginn der Folgesaison (2020) nachweislich Maßnahmen zur Verbesserung der Badewasserqualität ergriffen wurden.)

A = An dieser Badestelle kann es infolge von Algenmassenentwicklungen (u. a. auch Blaualgenmassenentwicklungen)

zeitweise zu stärkeren Wassertrübungen kommen.

N = Neu hinzugekommene Badegewässer

K* = Keine Bewertung (Badegewässer war 2019 geschlossen)

K** = Keine Bewertung (Badegewässer erhält den Status „Veränderung“, da 2018 Maßnahmen zur Verbesserung der Badegewässerqualität ergriffen wurden, die 2019 und 2020 fortgesetzt werden.)