Sachsen-Anhalt stellt Wohnungsbauförderung um

von 19. Juli 2011

Die Wohnungsbauförderung in Sachsen-Anhalt wird neu ausgerichtet. Das hat die Landesregierung am Dienstag beschlossen. Gebildet werden soll nun ein spezieller Fonds, aus dem zinsgünstige Darlehen und andere Förderinstrumente für den Wohnungsbau vergeben werden sollen. Über Einnahmen aus Zins- und Tilgungsleistungen wird dann ein Kreislauf geschaffen, der diesen Fonds immer wieder auffüllt („Revolvierender Fonds“). Im Gegensatz zur bisherigen Praxis würden die Einnahmen also zweckgebunden sein und nicht dem Gesamthaushalt zufließen. Hintergrund ist die ab 2014 auslaufende Wohnungsbauförderung durch den Bund. Die entstehende Lücke soll der Fond nun schließen, bis zu 200 Millionen Euro sollen auf diese Weise aufgebracht werden.

Guido Henke, Sprecher der Linksfraktion für Bau- und Wohnungspolitik im Landtag begrüßte die Neuordnung. Die Einführung des Fonds sei ebenso richtig wie die verstärkte Ausrichtung auf seniorengerechtes, barrierefreies und generationsübergreifendes Wohnen. Henke hat aber auch Sorgen und fordert deshalb, “dass die Wohnungsbauförderung auch künftig im Landeshaushalt verankert ist und der Kontrolle des Landtages unterliegt.” Die Realisierung über Sondervermögen oder Institutionen lehne man konsequent ab, “weil dann nicht mehr transparent bleiben wird, wie Schwerpunktsetzungen erfolgen und wer diese mit welchen Zielen vornimmt.”

„Vor dem Hintergrund knapper werdender Mittel entwickeln wir neue Konzepte, um öffentliche Gelder noch differenzierter, noch effektiver und mit nachhaltiger Wirkung einzusetzen“, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) nach der Kabinettssitzung, in der Bauminister Thomas Webel das Vorhaben erläutert hatte. Der Ministerpräsident bezeichnete die Neuausrichtung der Wohnungsbauförderung als „ein ganz praktisches Beispiel dafür, dass wir auf vorhandene Sparzwänge anstatt mit pauschalen Streichlisten vor allem mit kreativen Lösungen reagieren.“

Nach Angaben von Bauminister Webel kann der Landeshaushalt mit der Einführung eines revolvierenden Fonds spürbar entlastet werden. Bislang hat das Land für die Förderung des Wohnungsbaus jährlich rund 23,9 Millionen Euro bereitgestellt. Der revolvierende Fonds wird nach seiner Einrichtung keine Mittel mehr aus dem Landeshaushalt binden. „Mindestens genauso wichtig ist jedoch der Effekt, dass wir die Wohnungsbauförderung langfristig sichern“, betonte er mit Blick auf die Auswirkungen des demografischen Wandels. Seniorengerechtes, barrierefreies und generationsübergreifendes Wohnen gewinne schon heute zunehmend an Bedeutung, stellte Webel fest.

Der Minister verwies in diesem Zusammenhang zugleich auf die positive Wirkung von Förderung für die einheimischen Unternehmen und die Beschäftigungssituation vor Ort: „Bei der Städtebauförderung zum Beispiel aktivieren wir im Schnitt mit nur einem Förder-Euro acht Euro an Investitionen, die sich in Aufträgen für regional ansässige Firmen niederschlagen. Dadurch kommen Menschen in Arbeit und die Kommunen wiederum können über die Einkommens- und die Gewerbesteuer dringend benötigte Einnahmen erzielen.“

Die Schaffung eines revolvierenden Fonds für die Wohnungsbauförderung kann nach Ansicht von Bauminister Webel auch als Modell für die Gestaltung künftiger Programme im Bereich der Wohnungsbaupolitik des Landes dienen. In gleicher Weise könnten so zum Beispiel die Eigentumsbildung, die weitere energetische Aufwertung des Wohnungsbestands und dessen Anpassung an altersgerechte Standards finanziell unterstützt werden.