Sachsen-Anhalt weitet Kinderbetreuung aus

von 14. Dezember 2012

Die im Vergleich zu anderen Bundesländern bereits sehr umfangreiche Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt wird weiter ausgebaut. Künftig haben alle Kinder von der Geburt bis zur sechsten Klasse einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung von zehn Stunden. Bislang galt eine Ausnahme für arbeitslose Eltern, die nun gekippt wurde, um deren Kindern die gleichen Bildungschancen zu geben. Der Landtag in Magdeburg billigte das Kinderförderungsgesetz am Donnerstag mit den Stimmen von CDU und SPD, die Opposition aus Linke und Grüne lehnte das Gesetz als unzureichend ab.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass künftig mehr Betreuer pro Kind zur Verfügung stehen. Damit sollen die Entzieher entlastet und die Betreuung der Kinder verbessert werden. Auf Wunsch der CDU wurde zudem eine Regelung eingefügt, die Familien mit mehreren Kindern finanziell entlastet. So gibt es künftig quasi einen Rabatt für mehrere Kinder. Das Gesetz gilt von August kommenden Jahres an.

In den vergangenen Monaten war vehement auch über die Kosten diskutiert worden, die nach aktuellen Schätzungen deutlich höher sind als ursprünglich geplant. Im laufenden Jahr gibt das Land nach Angaben des Sozialministeriums 184 Millionen Euro für die Betreuung von Kindern aus. Die Kosten werden schrittweise in den kommenden Jahren steigen. Im Spitzenjahr 2016 soll die Mehrbelastung durch das Gesetz bei 53 Millionen Euro liegen.

Im vergangenen Jahr zählten die Krippen und Kindergärten im Land rund 85 800 Kinder. Davon wurden rund 29 100 nur halbtags mit fünf Stunden betreut. Je älter die Kinder sind, desto weniger wird das Angebot in Anspruch genommen. Die Regelung gilt bis zur sechsten Klasse, weil früher die Grundschulen im Land bis zur sechsten Klasse unterrichtet hatten. Die Zahl der Vollzeitstellen in den landesweit rund 1900 Einrichtungen soll sich von aktuell rund 9800 auf knapp 11200 im Jahr 2016 erhöhen.

Zuletzt war die Debatte über das Gesetz von der Frage beherrscht, ob künftig wie jetzt im Gesetz beschlossen Landkreise oder Städte und Gemeinden für die Kinderbetreuung zuständig sein sollen. Der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag hatten gefordert, am bisherigen System festzuhalten. Das Sozialministerium argumentierte, dass die Landkreise bereits jetzt für die Planung verantwortlich seien. Daher könne ihnen auch die Umsetzung des Rechtsanspruchs übertragen werden. Städte und Gemeinden blieben aber als kommunale Träger von Kita-Einrichtungen im Boot. Damit würden angesichts mittelfristig sinkender Kinderzahlen auch Interessenskollisionen im Umgang mit freien Trägern verhindert.

Die Grünen kritisierten das Gesetz als unzureichend. «Das verabschiedete Kinderförderungsgesetz bedeutet gehobene Aufbewahrung, aber keine frühkindliche Bildung. Hier hat die Landesregierung eine Chance für Sachsen-Anhalt vertan», sagte die Abgeordnete Cornelia Lüddemann. Die Linken-Abgeordnete Monika Hohmann sagte: «Es wäre mehr machbar gewesen. Alles was wir heute nicht in frühkindliche Bildung investieren, fällt uns in den nächsten Jahren auf die Füße.»