Sachsen-Anhalts Unis fürchten Forschungs-Kahlschlag

von 12. Dezember 2011

Die Hochschulen und Universitäten in Sachsen-Anhalt fürchten drastische Einschnitte bei der Forschung. Grund sind Pläne der Landesregierung, die Ausgaben für Hochschulen und Unikliniken im übernächsten Jahr um 19,3 Millionen Euro und im Jahr 2014 sogar um 52,5 Millionen Euro zu kürzen. Ab dem Jahr 2016 soll der Etat für Wissenschaft und Forschung um 75 Millionen Euro niedriger ausfallen. Aktuell stehen 443 Millionen Euro zur Verfügung.

Kritik an diesen Plänen übte die Landesrektorenkonferenz Sachsen-Anhalt auf ihrer Dezember-Sitzung. Ein Großteil der Landeszuwendungen sei mittelfristig gebunden, so im Rahmen von Zielvereinbarungen mit den Hochschulen. Deshalb drohe in erster Linie eine Kürzung der Forschungsmittel.

Noch 2009 habe der Finanzminister den Hochschulen zugesagt, dass bei anhaltend hoher Studierendenzahl im Lande trotz ungünstiger demografischer Entwicklung eine Kürzung des Hochschulsektors nicht in Betracht komme. Damals habe sich der Minister auf die Zahl von 51.000 Studierenden im Jahr 2005 bezogen. Im laufenden Wintersemester 2011/12 studieren über 54.000 junge Menschen im Land. Die Hochschulen vertrauen deshalb weiterhin auf diese Zusage aus der Landesregierung, so die Rektorenkonferenz. Die Landesregierung solle die Kürzungspläne aufgeben, “weil sonst nachhaltige Folgen durch den verstärkten Mangel an Fach- und Führungskräften für Wirtschaft und Gesellschaft entstehen. Damit wird die Zukunft des Landes verspielt.”

Mit Abschluss eines eigenen Rahmenvertrags für Forschung und Innovation zwischen Hochschulen und Landesregierung im Jahr 2011 sowie der Einrichtung eines eigenen Exzellenz-Programms bereits im Jahr 2004 hat das Land ein klares Bekenntnis zu einer nachhaltigen Forschungsförderung im Land abgelegt. Die Präambel des Rahmenvertrags lautet „Die Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) ist zu einem zentralen Politikfeld der Industriegesellschaften geworden, von dem im entscheidenden Maße das Wachstum der wissensbasierten Wirtschaft abhängt“. Und weiter: „Diese Entwicklung zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Spitzenforschung an den Hochschulen des Landes ist in den kommenden Jahren zu sichern.“

Auf Grundlage dieser Vereinbarung sollte noch Anfang des Jahres 2011 Planungssicherheit für die Hochschulen geschaffen werden. Dank dieser bislang gesicherten Forschungsförderung wurden erhebliche Mittel aus Bund und EU zur Kofinanzierung für das Land Sachsen-Anhalt gewonnen. Dies gilt gleichermaßen für die universitäre Spitzenforschung in Halle und Magdeburg wie auch die Forschung an den vier Hochschulen für angewandte Wissenschaften, den Fachhochschulen Anhalt, Magdeburg-Stendal, Merseburg und Harz. Sie haben sich im Jahr 2005 zum Kompetenznetzwerk für anwendungsorientierten Technologietransfer (KAT) zusammengeschlossen, dem inzwischen auch die Universitäten beigetreten sind. An den Hochschulen wurden eigene Kompetenzzentren entwickelt und eine Vielzahl von Projekten mit Unternehmen des Landes realisiert. Dabei ist es gelungen, aus einem Landeszuschuss von rund 1,3 Millionen Euro/p.a. an allen vier Hochschulen ein Drittmittelvolumen von mehr als 8,5 Millionen Euro (2010) zu generieren; zurzeit werden über 150 Projekte im Land durch Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft bearbeitet. Und: In dieser Rechnung sind die Mittel, die wegen der gemeinsamen Projektdurchführung direkt in die Unternehmen im Lande geflossen sind, nicht enthalten.

LRK-Präsident Willingmann: „Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben im Lande gleichermaßen bewiesen, dass sich die Investition in Forschung lohnt und zu einem erheblichen Mehrwert führt. Nur bei gesicherter Forschungsfinanzierung lässt sich dieses hohe Niveau herausragender Grundlagenforschung wie auch bei der Durchführung kooperativer Projekte mit der Wirtschaft halten. Die jüngst wieder verliehenen Forschungspreise des Landes beweisen die Leistungsfähigkeit des Wissenschaftssektors in seiner Breite, ersetzen aber keinesfalls eine verlässliche Grundfinanzierung – zu der sich die Landesregierung noch Anfang 2011 bekannt hat.“

Mitglieder der Landesrektorenkonferenz sind die sieben staatlichen Hochschulen des Landes sowie die Evangelische Hochschule für Kirchenmusik und die Theologische Hochschule Friedensau. Die Fachhochschule Polizei genießt Gaststatus.