Schadenersatzprozess der Stadt Weißenfels durch Vergleich beendet

Schadenersatzprozess der Stadt Weißenfels durch Vergleich beendet
von 15. Dezember 2017

Die Stadt Weißenfels (Klägerin) hatte die Beklagten – unter anderem ein Planungsbüro sowie die Stadtwerke Weißenfels und die Betreiberin eines Fleischwerks – auf Schadenersatz in Höhe von rund 10 Mio. Euro in Anspruch genommen. Dabei sollte es sich um die Mehrkosten handeln, die dem früheren Zweckverbandes für Abwasserbeseitigung Weißenfels (ZAW) durch erhöhte Abwasserabgaben für die Veranlagungsjahre 2006 bis 2011 entstanden und größtenteils von der Klägerin gedeckt worden seien. Die Klägerin hatte zur Begründung ihrer Ansprüche vorgetragen, die Beklagten seien dafür verantwortlich gewesen, dass die Grenzwerte für Schadstoffe bei der Einleitung des Abwassers aus der Weißenfelser Kläranlage in die Saale zum Teil erheblich überschritten worden waren, was bei dem ZAW zu den genannten Mehrkosten geführt habe.

Nach der ersten mündlichen Verhandlung in dieser Sache 2013 hatten die Parteien ihre Standpunkte schriftlich erläutert und vertieft und außergerichtliche Gutachten eingeholt. In mehreren Verhandlungen im Jahre 2017 hatte das Gericht dann etliche Zeugen vernommen.

Nach Ankündigung des Gerichts, eine Entscheidung müsse durch weitere Zeugenvernehmungen und Einholung von Sachverständigengutachten vorbereitet werden, haben die Parteien nunmehr in einer öffentlichen Verhandlung am 07.12.2017 eine einvernehmliche Lösung gefunden. Danach verpflichten sich die Beklagten, zur Abgeltung aller diesbezüglichen Ansprüche an die Stadt Weißenfels insgesamt 3.650.000,00 Euro zu zahlen, die diese außerhalb ihrer Pflichtaufgaben zielgerichtet und ausschließlich für gemeinnützige, nachhaltige oder investive Zwecke einzusetzen hat.

Der Vergleich ist noch nicht endgültig wirksam, er kann noch bis zum 09.03.2018 widerrufen werden.

Weitere Einzelheiten des Vergleichs können von dieser Seite nicht mitgeteilt werden.