Schindler: „Jugendarrest wird endlich verbindlich geregelt“

von 15. Oktober 2020

Silke Schindler. Der Jugendarrest sei gerade nicht eine mildere Alternative zum Jugendstrafvollzug, so Schindler weiter. Auch wenn die Arrestanten sich nicht als Häftlinge in den Jugendarrestanstalten befinden, müssen sie einen erheblichen Einschnitt in ihrem bisherigen Leben hinnehmen – einen Einschnitt, der gleichzeitig auch eine Warnung vor einer Fortführung ihres bisherigen Verhaltens darstellt.

Aus diesem Grund ist es notwendig, dass der Ablauf des Jugendarrests rechtlich genau geregelt und für alle Beteiligten nachvollziehbar gestaltet wird. Die SPD-Fraktion begrüßt dabei den Fokus auf pädagogische Maßnahmen im neuen Gesetz. Silke Schindler führt dazu aus: „Der Großteil der arrestierten Jugendlichen kommt aus Umfeldern, die für die Herausbildung einer sozialen und eigenverantwortlichen Persönlichkeit nicht unbedingt förderlich sind und wo der Erziehungsauftrag kaum bis gar nicht wahrgenommen wurde.“ Durch den erzieherisch angelegten Vollzug des Jugendarrests in Sachsen-Anhalt soll nachhaltig sichergestellt werden, dass die Jugendlichen ihr Verhalten reflektieren, benötigte Hilfe erhalten sowie eigenständig ihre Probleme lösen können –damit der erste Arrest auch der letzte bleibt.

Auch wenn aus Sicht der SPD-Fraktion einzelne Punkte des Gesetzes nicht im Sinne eines modernen und nachhaltigen Jugendarrests sind – zu nennen ist hier die Sanktionsmaßnahme eines „besonders gesicherten Arrestraums“ für aggressive oder sich selbst gefährdende Jugendliche – wurde eine lange währende Gesetzesausarbeitung noch zum Ende der Legislaturperiode zufriedenstellend abgeschlossen. Der Vollzug des Jugendarrests ist in Sachsen-Anhalt nun nicht mehr auf ein Sammelsurium aus teilweise veralteten Verordnungen des Bundes und einzelnen Gesetzen des Landes angewiesen, sondern klar und zeitgemäß festgeschrieben.