Schlamperei bei OB-Ausschreibung

von 16. April 2012

Der hallesche Stadtverwaltung ist im Zuge der Vorbereitungen für die Wahl zum neuen Oberbürgermeister ein großer Fehler unterlaufen. Sie hat vom Stadtrat einen falschen Ausschreibungstext beschließen lassen, der die Ausschreibung nun rechtlich angreifbar macht. “Nicht wählbar ist, für wen die Hinderungsgründe nach § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt zutreffen.“, heißt es in der Ausschreibung. Eilig schob die Stadt am Montag noch eine Erklärung nach. “Der genannte Personenkreis ist grundsätzlich wählbar”, so Stadtsprecherin Ria Steppan. “Im Falle einer Wahl müssen sich diese Personen zwischen Amt und Mandat entscheiden, da sie nicht gleichzeitig Mandatsträger und Oberbürgermeister/-in sein können.” Das trifft beispielsweise auf städtische Mitarbeiter und Beamte zu. Unklar ist nun, ob möglicherweise der Wahltermin geändert werden muss. Denn zwei Monate vor der Wahl muss die Bekanntmachung erfolgen, das wollte die Stadt mit ihrem am Montag erschienen Amtsblatt erreichen. Turnusgemäß erscheint das nächste Amtsblatt in zwei Wochen, und damit wäre die gesetzliche Frist nicht mehr einzuhalten.