Schnelles Urteil nach einem Diebstahl

von 14. Oktober 2020

Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, am 13.10.2020 in einem Lebensmittel-Discounter in Merseburg dem Warenregal 5 Flaschen Rum und 14 Prepaid-Karten im Gesamtwert von 156,00 Euro entnommen, in seinen Rucksack gesteckt und das Geschäft ohne Zahlung der Waren verlassen zu haben.

In der Hauptverhandlung gab der Angeklagte die Tat zu. Die Waren habe er gegen Drogen eintauschen wollen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft, die vier Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung gefordert hat, als auch der Angeklagte können binnen einer Woche Rechtsmittel einlegen.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss der Angeklagte bei erneuten Straftaten innerhalb der Bewährungszeit oder bei Nichterfüllung der Auflagen mit dem Widerruf der Bewährung und mit der Vollstreckung der Freiheitsstrafe rechnen.

Das “besonders beschleunigte Verfahren” ist eine Möglichkeit, auf Straftaten der leichten und mittleren Kriminalität schnell zu reagieren. Es eignet sich vor allem für einfach gelagerte Sachverhalte mit einem geringen Aufwand für die Verhandlung. Da diese Verfahrensweise mit einem hohen organisatorischen, insbesondere hohem personellem Einsatz bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht verbunden ist, zudem die Verteidigungsrechte des Beschuldigten durch ein solches Verfahren beeinträchtigt sein können, wird davon eher selten Gebrauch gemacht.