Schröder: Ja zur Integration Schutzbedürftiger – Nein zu einem Bleiberecht Nichtschutzbedürftiger

von 28. August 2015

„Die Gesamtschutzquote bei den Asylantragstellern liegt gemäß den aktuellen Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei 36 Prozent. Bei zu uns kommenden Menschen aus dem Kosovo, aus Albanien, Serbien und Mazedonien liegt die Schutzquote bei 0,1-0,3 Prozent.

Diejenigen, für die kein Asylgrund besteht, da sie politisch nicht verfolgt werden oder aus einem sicheren Herkunftsland kommen und die auch keinen anderen Flüchtlingsschutz genießen, sind rückzuführen. Die Entscheidung hierüber muss zeitnah erfolgen und konsequent durchgesetzt werden. Alles andere untergräbt auf Dauer die Akzeptanz für die Gewährung von Asyl in unserem Land.

Für die konsequente Durchsetzung von Ausreisepflichten ist es eben auch wichtig, Abschiebungen ohne vorherige Ankündigung durchzuführen, um insbesondere ein temporäres Untertauchen zu verhindern. Rund 34 Prozent aller Personen, die einen Ankündigungstermin für die Abschiebung erhalten, tauchen unter. Wir unterstützen Minister Stahlknecht ausdrücklich und bitten die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte um Beachtung der Erlasslage des Innenministeriums.

Zum Vorwurf der Opposition nur so viel: In Baden-Württemberg können die zuständigen Stellen Abschiebungen unangekündigt vornehmen, insbesondere dann, wenn sich die Bekanntgabe des Abschiebetermins als ungeeignet erweist. Das ist bspw. dann der Fall, wenn die betroffenen Personen bei Kenntnisnahme ihrer Abschiebung untertauchen. Auch die rot-rot-grüne Landesregierung im Freistaat Thüringen prüft gemäß der aktuellen Berichterstattung derzeit, Abschiebungen zukünftig ohne
Vorankündigung vorzunehmen. Die Ressourcen für wirklich Schutzbedürftige zu sichern und deren Aufnahme zu gewährleisten bedeutet, die Ausreisepflicht konsequent durchzusetzen. Die Umsetzung von Recht ist kein Verstoß gegen die Menschenrechte“, so Schröder abschließend.