Schulobstprogramm wird fortgesetzt

von 2. März 2011

Rund 15.000 Kinder in Sachsen-Anhalt bekommen auch weiterhin kostenlos Äpfel und Birnen. Das Schulobstprogramm wird auch im kommenden Jahr fortgesetzt, informierte Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens am Mittwoch. Anträge für die Teilnahme könnten die Schulen und Kitas ab sofort an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Halle stellen.

Die gute Resonanz des Schulobstprogramms habe auch eine Evaluierung gezeigt, die das Land bei der Landesvereinigung für Gesundheit Sachsen-Anhalt e.V. in Auftrag gegeben hatte. Die Studie ergab demnach eine große Zufriedenheit der beteiligten Schulen und Eltern mit dem Programm. Im Ergebnis sei festgestellt worden, dass 90 Prozent der Schulen das Antragsverfahren als gut verständlich bewerteten. Ebenfalls 90 Prozent der Schulen schätzten ein, dass die Rahmenbedingungen in den Einrichtungen gut umgesetzt werden konnten. Immerhin 49 Prozent der Eltern könnten sich vorstellen, ein Schulobstprogramm auch selbst zu bezahlen. Für die Evaluierung wurden 80 Schulen und über 800 Eltern befragt.

Im Land erhalten in diesem Schuljahr 83 Grundschulen, vier Förderschulen und 158 Kindertagesstätten Schulobst. Da jede Schule oder Kiaa nur ein Jahr am Programm teilnehmen kann, sind künftig andere Einrichtungen dran. Im neuen Schuljahr sollen dann wieder circa 15.000 Kinder erreicht werden. Für das Programm werden 566.900 Euro bereitgestellt. Das Land steuert davon 141.700 Euro zu. Der Rest kommt von der Europäischen Union.

Im neuen Schuljahr sind einige Veränderungen vorgesehen. Um alle Regionen erreichen zu können, werden die Mittel regional aufgeteilt. Grundlage sind die Schülerzahlen in Landkreisen und kreisfreien Städten. Auf Wunsch der regionalen Obsterzeuger besteht die Möglichkeit, an einem Tag pro Woche direkt gepressten Fruchtsaft auszugeben. Schulobstlieferanten erhalten im neuen Schuljahr für die Portion Schulobst 32 Cent, jetzt sind es 28 Cent.

Bei der Versorgung an drei Tagen pro Woche mit Schulobst bleibt es. Auch dabei, das Schule, Kita und deren Träger mit dem Schulobstlieferanten eine Vereinbarung über Liefersortiment und Konditionen treffen muss. Erst dann kann der Teilnahmeantrag gestellt werden. Der Schulobstlieferant muss im Vorfeld schon über eine Zulassung verfügen.