Schulstart nach den Weihnachtsferien

von 4. Januar 2021

„Für die weiteren Entscheidungen sollten einige Aspekte Berücksichtigung finden: Für die Klassen 1 – 6 muss bei Aufhebung der Präsenzpflicht eine Betreuung gewährleistet sein, wenn die Eltern sich nicht zuhause um die Kinder kümmern können bzw. wenn Homeschooling nicht möglich ist.

Für die älteren Schülerinnen und Schüler kann das Wechselmodell eine Option sein. Hier sollten die Schulleitungen ihre personellen und sächlichen Ressourcen flexibel einsetzen können. Inzwischen sind zahlreiche Schulen mit mobilen Endgeräten ausgestattet worden, die wie im Landkreis Harz in Abstimmung mit den Schulleitungen je nach Bedarf beantragt werden konnten und individuell eingesetzt werden können.

Für die Zukunft unserer Jugendlichen sind möglichst Abschlüsse zu gewährleisten, die bundesweit vergleichbar sind und sie nicht benachteiligen durch einen ‚Abschluss light?. Ihre Mitbewerberinnen und Mitbewerber konkurrieren nicht nur mit den von Corona betroffenen Jahrgängen, sondern auch mit jungen Leuten, die nach der Schule zunächst andere Wege gewählt haben wie ein Freiwilliges Jahr. Für unsere Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen ist es daher unabdingbar, ihnen den Unterrichtsstoff für die Prüfungen im Präsenzunterricht zu vermitteln, aus Gründen des Gesundheitsschutzes im besten Falle in geteilten Klassen, wenn es die Räumlichkeiten und die personellen Bedingungen der Schule zulassen.

Ein wichtiger Baustein für den Gesundheitsschutz an unseren Schulen sind die für alle Lehrerinnen und Lehrer vorgesehenen Tests am 7. und 8. Januar. Auch wenn die überwiegende Zahl der Schulen bisher nicht als Hotspots gelten, müssen daneben aus Sicht der CDU-Fraktion alternative Testformen für Schülerinnen und Schüler entwickelt werden, die einfach und handhabbar sind.“