Die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts ist bereits jetzt absehbar und dieser wird ein Defizit ausweisen. Erkennbar wird das Defizit vor allem an den Mehrkosten von mehr als 500.000 durch die sogenannte Verwaltungsreform des Oberbürgermeisters, in deren Zug die Zahl der Führungskräfte um mindestens 12 wachsen soll. Diese Mehrkosten sind bereits absehbar, denn die entsprechenden Stellenausschreibungen und Umsetzungen sind zum Teil schon geschehen bzw. laufen, so Johannes Krause, Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion. Darüber hinaus liegt der Entwurf eines neuen Stellenplans, auf den hin der Oberbürgermeister Dr. Wiegand bereits Stellen ausschreibt und besetzt, schon vor. Der Stellenplan ist demnach in den Beschluss einzuarbeiten. Das verweigert die Verwaltung bislang jedoch ausdrücklich.
Zum anderen zeichnet sich ab, dass es sich bei der vorgesehenen Kürzung im Bereich Kindertagesstättenfinanzierung um einen unzulässigen Buchungstrick handelt. Die Kürzung widerspricht nicht nur der erwartbaren Kostenentwicklung, sondern ganz konkret dem Wirtschaftplan des Eigenbetriebs Kindertagesstätten. Dieser Wirtschaftsplan ist aber selbst Bestandteil des Haushaltsplans, so Johannes Krause weiter.
Ein Haushaltsplan muss, der Gemeindeordnung entsprechend, erstens alle Teilhaushalte korrekt abbilden und zweitens alle zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorhandenen Kenntnisse berücksichtigen. Beides ist nicht der Fall. Die Verwaltung wird im Finanzausschuss zu erklären haben, ob hier nicht mehrere gravierende Rechtsverstöße vorliegen, die die Beratung und Beschlussfassung eines genehmigungsfähigen Haushalts verhindern.