Innenminister Holger Stahlknecht:
Telefonieren oder Texten während der Fahrt erhöht das Unfallrisiko erheblich. Bereits beim Telefonieren hinterm Steuer ist das Gefahrenpotential der Ablenkung so hoch wie beim Fahren mit mehr als 0,8 Promille Alkohol im Blut. Kein Anruf und keine Nachricht sind so wichtig, dass man dafür das eigene Leben oder das von anderen Menschen aufs Spiel setzt. Das gilt für Führer von Kraftfahrzeugen genauso wie für Radfahrer.
Im Ergebnis der Kontrollwoche kann Folgendes bilanziert werden:
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die Landespolizei hat insgesamt 253 Fahrzeuge kontrolliert/gemessen,
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insgesamt wurden 254 Verstöße gem. § 23 StVO verbotswidrige Benutzung von Mobiltelefonen/Handys festgestellt, davon 35 x durch Fahrradfahrende,
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es wurden 21 Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (§21 StVG) aufgenommen,
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in 22 Fällen wurden Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr polizeilich eingeleitet, davon 12 x gegen Fahrradfahrende,
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281 Verstöße gg. § 21 StVO – Personenbeförderung/Gurtpflicht,
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283 Geschwindigkeitsverstöße, davon 43 x im Bußgeldbereich,
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34 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gem. § 24a StVG.
Darüber hinaus erfolgte in zwei Fällen die Sicherstellung des Führerscheins, in 45 Fällen wurden durch die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten Sicherheitsleistungen erhoben.
Die nächste landesweite Schwerpunktkontrollwoche in Sachsen-Anhalt findet zum Thema Gewerblicher Personen- und Güterverkehr vom 12. bis 18. Oktober 2020 statt.