Silbersack: Eindämmungsverordnung ist nicht verhältnismäßig

von 30. Oktober 2020

Gegen diese Einschränkungen wollen viele Betroffene nun klagen und haben sich hierzu an Rechtsanwalt und FDP Vorstandsmitglied Andreas Silbersack gewandt.

„Nachdem zuvor bereits landesweit Beherbergungsverbote durch Gerichte gekippt wurden, sehe ich die Erfolgsaussichten auch in diesem Fall als gut an. Das Regierungshandeln unterliegt in einem Rechtsstaat der gerichtlichen Kontrolle“, so Silbersack. Daher strebe man ein gerichtliches Eilverfahren Anfang der kommenden Woche an. „Wir nehmen das aktuelle Infektionsgeschehen sehr ernst und haben Verständnis dafür, dass Maßnahmen getroffen werden müssen. Eine derart massive Einschränkung unserer Grundrechte muss jedoch vor allem verhältnismäßig sein. Ich bin der Auffassung, dass die beschlossenen Maßnahmen nicht das mildeste Mittel darstellen“, so Silbersack weiter.

„Beispielhaft hierfür ist die Gastronomie. FFP 2 oder 3-Masken für alle Mitarbeiter, maximal zwei Haushalte an einem Tisch und eine Trennung der unterschiedlichen Gäste durch Plexiglas wären ebenfalls geeignet, um das Infektionsrisiko spürbar zu minimieren. Hygienekonzepte bestehen bereits und sind wirksam. Nur so ist zu erklären, dass Gastronomiebetriebe sowie kulturelle und touristische Einrichtungen nicht als Infektionstreiber ausgemacht werden können.

Im Bereich des Sports ist das pauschale Verbot für Amateurvereine und Fitnessstudios sogar kontraproduktiv. Gerade im Herbst hilft Bewegung dabei, Abwehrkräfte zu stärken und ist Teil der notwendigen Gesundheitsvorsorge“, so Silbersack abschließend.Die angeordneten Maßnahmen müssten täglich neu bewertet und im Einzelnen auch ausführlich begründet werden. Diese Voraussetzungen seien bei der Verordnung aber gerade nicht erfüllt.