Sitta: Klare Regeln zum legalen Einsatz von Pyros in Stadien

Sitta: Klare Regeln zum legalen Einsatz von Pyros in Stadien
von 30. November 2018

“Pyrotechnik hat sich zu einem festen Bestandteil der aktiven Fanszene und Fankultur entwickelt. Daran ändern auch aktuelle Verbote nichts. Leider wurde das Thema zu einem Politikum übersteigert – das erschwert es allen Seiten, aufeinander zuzugehen. Die Forderung nach Haftstrafen trägt zu einer Deeskalation nicht bei.

Ich fände es besser, ernsthaft über den sogenannten “Chemnitzer Weg” nachzudenken. Das bedeutet, der Einsatz von zuvor angemeldeten Bengalos sollte in extra ausgewiesenen Bereichen – und auch nur dort! – durch entsprechend ausgebildete Fans eingesetzt werden. Feuerwerkskörper, Böller und nicht-löschbare Pyrotechnik, die unter das Sprengstoffgesetz fallen, bleiben untersagt.

Ohne Frage ist der unsachgemäße Umgang mit Pyrotechnik gefährlich. Die meisten Besucher im Stadion wollen sich diesem Risiko vermutlich nicht aussetzen. Wer sich an die klar geregelten Beschränkungen zum Einsatz von Pyrotechnik nicht hält, muss dann selbstverständlich bestraft werden.”