Sozialministerium aktualisiert Hygieneempfehlungen für Kitas und Horten

von 10. November 2020

Sozialministerin Grimme-Benne betont die unverzichtbare Rolle von Kitas und Horten: „Aus dem Lockdown haben wir gelernt: Kitas und Horte sind unverzichtbare Orte von Bildung und Erziehung. Sie sind Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Bund und Länder sind sich einig, dass Schulen und Kindergärten im Interesse von Eltern und Kindern verlässlich geöffnet bleiben sollen. Dafür sind zusätzliche Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Personal notwendig.“

Die Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen und pädagogischen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Beschäftigten berücksichtigen die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Empfehlungen für „Präventionsmaßnahmen in Schulen während der COVID-19 Pandemie“ und sind im Vorfeld auch mit den Jugendämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städte, der LIGA der freien Wohlfahrtspflege, dem Bildungsministerium sowie dem Pandemiestab des Landes Sachsen-Anhalt abgestimmt worden.

Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Eltern und Dritte müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Kindertageseinrichtung betreten, um Kinder und Personal besser zu schützen.

  • Beschäftigte, die einer Risikogruppe zuzuordnen sind, sollen FFP2-Masken tragen.

  • Während der Betreuung der Kinder in den Räumen gilt, dass alle 20 Minuten für mindestens fünf Minuten eine Stoß- oder Querlüftung zu erfolgen hat.

  • Kinder, bei denen Symptome nur auf eine banale Erkältung hinweisen, dürfen die Kindertageseinrichtung auch weiterhin besuchen

  • Die Bildung von Sammelgruppen bleibt möglich, sofern die Hygieneanforderungen verstärkt beachtet werden.

  • Feiern und andere Veranstaltungen mit Besucherinnen und Besuchern von außensollen nicht stattfinden.

Für die Betreuung von Schulkindern in Horten wurden zusätzliche Empfehlungen entwickelt, die im Einklang stehen mit den Hygienemaßnahmen für den Schulbetrieb. Die Maßnahmen umfassen insbesondere:

  • Im Hort sollen soweit möglich Kohorten entsprechend den Kohorten in den Schulen gebildet werden. Damit sollen Kontakte reduziert und die Nachverfolgbarkeit im Falle eines Infektionsgeschehens erleichtert werden. Kinder einer Kohorte müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten; die sonstigen Hygienevorschriften sind jedoch zu beachten.

  • Wenn Kinder aus zwei oder mehr Schulkohorten in einem Hort betreut werden, müssen die Kinder dieser Kohorten zueinander Abstand halten. Dies kann erfolgen durch eine zeitlich versetzte Raumnutzung oder eine räumliche Trennung indem jeweils ein Raum nur mit einer Kohorte belegt wird.. Wenn die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist, ist ein Mund-Nasen-Schutz auch in den Betreuungsräumen zu tragen.

  • Die Horte stimmen ihre Hygienekonzepte mit den Schulen ab, aus denen Kinder ihre Einrichtung in Anspruch nehmen. Damit sollen die Maßnahmen von Hort und Schule bestmöglich ineinander greifen.

Die Hygieneempfehlungen, die bis zum 16.11.2020 in den Einrichtungen umgesetzt werden sollen, finden Sie auch unterwww.ms.sachsen-anhalt.de.