Sozialwahlen beginnen – mitwählen – mitbestimmen!

von 25. April 2017

Sie enthalten die Unterlagen zur Sozialwahl. „Das ist eine wichtige Wahl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Deshalb: Mitwählen, mitbestimmen!“, fordert Oliver Greie, Landesbezirksleiter von ver.di in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die Beschäftigten auf.

Im Rahmen dieser Wahlen wählen die gesetzlich Versicherten ihre Vertreter in der Selbstverwaltung verschiedener Krankenkassen, der Renten- und der Unfallversicherung. Die Gewerkschaften wirken dabei mit und stellen für die Sozialwahlen Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten auf. Die Gewählten wachen anschließend ehrenamtlich darüber, ob bei den Versicherungen alles mit rechten Dingen zugeht. Sie kontrollieren die Arbeit der Verwaltung und entscheiden zum Beispiel, welche Leistungen die Krankenkassen neben den gesetzlichen Pflichtaufgaben zusätzlich erbringen sollen. Außerdem wählen sie die Kassenvorstände. In der gesetzlichen Rentenversicherung kümmern sie sich beispielsweise um die Reha-Leistungen, besonders wichtig für die Beschäftigten: In den Widerspruchsausschüssen setzen sich die Gewählten für die die Belange der Versicherten ein, wenn ihnen Leistungen verweigert wurden.

Damit in den Gremien die Interessen der Arbeitnehmer und Rentner sachkundig vertreten werden, engagieren sich die Gewerkschaften bei den Sozialwahlen. Um die Sozialwahlen an dieser Stelle transparenter zu machen, hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unter der Internetadressewww.sozialversicherung.watchein Portal geschaffen, auf dem sich die Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen und von den Versicherten auf Herz und Nieren geprüft werden können. Die Antworten werden veröffentlicht. Daneben enthält das Portal umfassende Informationen zu den Sozialwahlen.

Weitere Informationen unter

www.sozialversicherung.watch und

http://sozialwahl.dgb.de