SPD gegen ideologische Debatten zum Vergabegesetz

von 22. Januar 2012

Seit Wochen schon wird in Sachsen-Anhalt heftig über das Vergabegesetz diskutiert. Im Dezember hatte die Regierungskoalition aus CDU und SPD das Gesetz, ein großes Wahlkampfthema der Sozialdemokraten, in den Landtag eingebracht. Doch etwas zurückstecken musste die SPD. Zwar sollen öffentliche Aufträge künftig nur noch an tariftreue Unternehmen gehen, als an Unternehmen, die allgemeinverbindliche Tarifverträge und branchenbezogene tarifliche Mindestlöhne einhalten. Doch ein gesetzlicher Mindestlohn von 8.50 Euro ist vom Tisch. Zudem gilt das Gesetz nur für Aufträge von mindestens 50.000 Euro.

Das Vergabegesetz sei ein „sozialdemokratisches Kernprojekt und zentralen Bestandteil des SPD-Wahlprogramms“, so Andreas Steppuhn, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Das Vergabegesetz ist ein wichtiges Gesetzesprojekt im Bereich der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik“, erklärte Ronald Mormann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Hier geht es nicht nur um eine gerechtere Lohnentwicklung in Sachsen-Anhalt, sondern auch um den Schutz unserer einheimischen Firmen vor Lohndumping.“ Das Vergabegesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Jetzt stehen die parlamentarischen Beratungen in den Ausschüssen an. Steppuhn und Mormann mahnten dabei eine fach- und sachgerechte Diskussion an. „Wir brauchen hier keine ideologischen Debatten, sondern vernünftige Regelungen für die Menschen und Firmen in Sachsen-Anhalt.“ Die beiden Fachpolitiker warben für eine breite Debatte mit den Fachleuten aus dem Bereich. „Wir werden schon bei Anhörung, die für den 1. März 2012 vorgesehen ist, dafür sorgen, dass rund 30 Verbände und Organisationen mit ihrer fachlichen Kompetenz und ihren Argumenten möglichst breit zu Wort kommen.“ Zentrale Punkte bei den Beratungen werden die Themen Lohnuntergrenze und Schwellenwerte sein. „Hierbei sind wir sehr gespannt darauf, was uns die Sozialpartner zu sagen haben“, so Steppuhn und Mormann.

Gewerkschaften und Linke hatten bereits im Vorfeld kritisiert, dass es keinen festgelegten Mindestlohn von 8.50 Euro gibt und die Bestimmungen des Gesetzes auch nur für Aufträge ab 50.000 Euro gelten. Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau sowie die Handwerkskammer lehnen das Vergabegesetz hingegen als Bürokratiemonster ab. Vor allem sachfremde Kriterien wie Umweltzertifikate und Frauenquote oder Familienfreundlichkeit sorgten bei den Kammern für Ablehnung.