Spielbanken: Insolvenzverfahren über Vermögen eröffnet

von 10. Februar 2012

Seit mehr als einem dreiviertel Jahr sind die Spielbanken in Halle (Saale), Magdeburg und Wernigerode dicht. Vor wenigen Tagen wurde die Betriebserlaubnis durch das Innenministerium entzogen. Am 6. Februar nun wurde über das Vermögen der Spielbanken Sachsen-Anhalt das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet, nachdem bereits seit Juli 2011 das vorläufige Insolvenzverfahren läuft.

Darüber sei man sehr überrascht, so der zuständige Betreuungssekretär Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). „Leidtragende sind die rund 90 Beschäftigten der Spielbanken, die in großer Sorge um ihre Arbeitsplätze sind, und nicht wissen, wie es weiter geht, so Stracke. Nun muss nach Auffassung von ver.di neun Monate nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens endlich Klarheit für die Beschäftigten herbeigeführt werden.

Von Vorteil für die Beschäftigten sei, dass sie nun den Insolvenzverwalter als Ansprechpartner haben und hoffentlich bald auch ihre Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2011 bekommen. Auch gebe es laut ver.di wohl mit der Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber Probleme, die endlich geklärt werden müssen.

„ Wir wissen, dass auch nach dem Entzug der Zulassung durch das Innenministerium im Januar 2012 der Eigentümer Eraslan mit einem Interessenten verhandelt hat, der die Spielbanken sofort übernehmen möchte“, so Stracke. Ver.di erwartet die umgehende Prüfung des Kaufinteressenten durch das Innenministerium. „Sollte das Prüfungsverfahren nicht zu einer Zulassung führen, erwarten wir die umgehende Ausschreibung der Zulassung, damit spätestens im Herbst die Spielbanken ihren Spielbetrieb wieder aufnehmen können“, so Stracke.