Spitzenergebnisse für Juristennachwuchs

von 8. März 2016

Justizministerin Prof. Angela Kolb-Janssen freute sich über den hohen Anteil an Spitzennoten in den Notenstufen gut und vollbefriedigend. „Dies belegt die sehr gute Ausbildung an unserer Juristischen Fakultät in Halle“, sagte sie in Magdeburg.

Die Durchschnittspunktzahl der 104 erfolgreichen Absolventen lag bei 7,71 Punkten. Insgesamt waren 140 junge Männer und Frauen zur Prüfung angetreten. Jeder vierte Geprüfte (25,7 % Prozent) hat nicht bestanden. Damit lag diese Quote deutlich unter der des Vergleichsdurchgangs II/2014 des Vorjahres (29,41 %).

13 Absolventen bestanden mit der staatlichen Pflichtfachprüfung gleichzeitig die erste juristische Prüfung, die aus dem staatlichen und einem universitären Prüfungsteil besteht. Hier lag der Durchschnitt bei 8,15 Punkten.

Hintergrund

Die erste juristische Prüfung besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung, die zentral vom Landesjustizprüfungsamt des Justizministeriums abgenommen wird, und der Prüfung in einem universitären Schwerpunktbereich. Diese Prüfung nimmt die Juristische Fakultät in Halle ab. Der erfolgreiche Abschluss der ersten juristischen Prüfung ist Voraussetzung für den Antritt des Referendariats, das an einem Gericht, bei einer Staatsanwaltschaft, in einer Verwaltungsbehörde und bei einer Anwaltskanzlei zu absolvieren ist. Die Ausbildung zum „Volljuristen“ endet mit der zweiten juristischen Staatsprüfung, die ebenfalls vom Landesjustizprüfungsamt abgenommen wird.