Staatsanwaltschaft Halle durchsucht Diensträume der Stadt Halle (Saale)

Staatsanwaltschaft Halle durchsucht Diensträume der Stadt Halle (Saale)
von 1. Februar 2022

Mit Unterstützung der Polizeiinspektion Halle (Saale) vollzieht dieStaatsanwaltschaft Halle seit heute Morgen Durchsuchungs- undBeschlagnahmebeschlüsse in Diensträumen der Stadt Halle in einemErmittlungsverfahren gegen den vorläufig des Dienstes enthobenenOberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand sowie den amtierendenBürgermeister Egbert Geier wegen des Verdachts der Untreue imbesonders schweren Fall.

Dr. Bernd Wiegand und Egbert Geier sind verdächtig, im Februar 2013eine städtische Bedienstete innerhalb der Stadtverwaltung aus mit demgeltenden Haushaltsrecht nicht zu vereinbarenden sachfremdenErwägungen auf eine Personalstelle umgesetzt und für eine dieser Stellenicht gemäße, weil tarifrechtswidrige und zu hohe Bezahlung gesorgt zuhaben. Im Grade eines Anfangsverdachts bestehen Anhaltspunkte dafür,dass auf diese Weise der Stadt Halle (Saale) im Zeitraum der Jahre 2013bis 2021 unter Verantwortung der Beschuldigten ein Vermögensnachteil inHöhe von knapp 80.000 Euro entstanden ist.

Die heute begonnene und noch andauernde Durchsuchung erstreckt sichauf das Büro des Oberbürgermeisters und des Bürgermeisters sowie aufDiensträume des Fachbereichs Personal der Stadt Halle (Saale) und dientdem Auffinden und der Sicherstellung von Beweismitteln zur Aufklärungdes Sachverhaltes.

Die Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung, die das AmtsgerichtHalle (Saale) auf Antrag der Staatsanwaltschaft getroffen hat, setztrechtlich nur einen auf zureichenden tatsächlichen Anhaltspunktenberuhenden Anfangsverdacht einer Straftat voraus.

Sie bedeutet keine Vorverurteilung. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft ist allerdings gesetzlich verpflichtet, für die Aufklärung des Sachverhaltsauch mittels des Vollzuges der angeordneten Maßnahmen Sorge zu tragen, wenn sie Gründefür die Annahme hat, dass auf andere Weise Aufklärung erschwert oder unmöglich ist.