STAATSRECHTLER PROF. DR. KLUTH ZUM NPD VERBOTSVERFAHREN

von 23. Februar 2016

Hat das neue Verbotsverfahren Erfolg? Dazu im Interview mitProf. Dr. Winfried Kluth vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Keven Nau:Die Vergangenheit hat es gezeigt, dass dies nicht der erste Anlauf eines Verbotsverfahrens gegen die NPD ist und die Hürden diese Partei zu verbieten hoch sind. Aus den Bundesländern ist zu hören, dass Karlsruhe jetzt ein klares Signal setzen muss. An welche Voraussetzungen ist das NPD-Verbot geknüpft?

Kluth:Ein Parteiverbot ist nach dem Grundgesetz nur möglich, wenn die Partei nachweislich verfassungswidrige Ziele verfolgt. Als verfassungswidrige Zielsetzung kommen die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie die Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland in Betracht. Die verfassungsfeindlichen Ziele müssen der Partei zuzurechnen sein. Das ist dann der Fall, wenn sie diese ausweislich ihrer Programmatik bzw des ihr zurechenbaren Verhaltens ihrer Anhänger selbst verfolgt. Insoweit genügt es, dass die Partei das Verhalten ihrer Anhänger in einem nicht unerheblichen Umfang bei bestehender Möglichkeit der Distanzierung oder Unterbindung duldet und sich so faktisch zu eigen macht.

Keven Nau:Möglichkeiten die NPD und andere rechtspopulistische Parteien zu verbieten sind unerlässlich für unsere Demokratie. Allerdings stellt sich die Frage ob Parteien-Verbote Wirkung zeigen. Wie ist Ihre Einschätzung?

Kluth:Parteiverbote sind Ausdruck einer wehrhaften Demokratie und damit Ausdruck des Willens einer staatlichen Ordnung, ihren Feinden wirksam Einhalt zu gebieten. Die Demokratie soll nicht mit ihren eigenen Instrumenten, zu denen das Parteiwesen und die Teilnahme an Wahlen durch Parteien gehören, unterminiert werden können. Das Parteiverbot verschließt diesen Weg und darin liegt eine erste wichtige Wirkung. Darüber hinaus geht von einem Parteiverbot auch ein deutliches Signal aus, welche Zielsetzungen mit dem ja in Bezug auf die politische Meinungsbildung sehr großzügigen Rahmen des Grundgesetzes nicht mehr vereinbar sind. In der heutigen Zeit sind hier vor allem diskriminierende rassistische Position zu nennen.

Keven Nau:Halten Sie die NPD für Bestand der Bundesrepublik Deutschland für gefährlich?

Kluth: Sicher geht von der NPD, wenn man ihre Umfragewerte und die finanzielle Lage der Partei betrachtet, derzeit keine kurzfristige Gefahr für den Bestand unseres Gemeinwesens aus. Aber gerade die schnell voranschreitenden Radikalisierungsentwicklungen in Teilen der Bevölkerung zeigen, dass hier schnell grundlegende Änderungen eintreten können. Deshalb besteht ein relevantes Gefahrenpotenzial, das ein Parteiverbot rechtfertigt.

Keven Nau:Was ist denn im Moment eigentlich gefährlicher, die NPD, Pegida, oder die AfD?

Kluth: In Bezug auf die AfD hat der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Maaßen kürzlich deutlich gemacht, dass er keinen Beobachtungsbedarf sieht. Da ich über keine besseren Erkenntnisse verfüge, schließe ich daraus, dass die AfD sicher einen großen Einfluss auf das politische Klima hat und vor allem die ausländerfeindlichen Grundeinstellungen fördert. Eine Bedrohung der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist aber noch nicht ersichtlich. Im Falle von Pegida handelt es sich nicht um eine politische Partei. Deshalb muss hier in erster Linie das Verhalten der einzelnen Akteure an strafrechtlichen Maßstäben gemessen werden. Allgemein sehe ich auch hier vor allem eine Gefahr für das in einer demokratischen Gesellschaft unerlässliche tolerante Verhalten gegenüber anderen Meinungen und Standpunkten. Es ist zudem widersprüchlich, wenn die „Rettung des Abendlandes“, das mit der Aufklärung das Toleranzprinzip als gesellschaftliches Verhaltensgrundmuster eingeführt hat, mit einer derart intoleranten Vorgehensweise betrieben wird. Das bedeutet aber nicht, dass man die gesellschaftlichen Herausforderungen und Probleme, die mit der derzeit großen und kaum kontrollierten Zuwanderung verbunden sind, kleinreden sollte. Bundespräsident Gauck hat dazu die nötigen Hinweise gegeben. Die Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen von Pegida ihre Ängste und Vorbehalte äußern, sollten deshalb insoweit auch ernst genommen werden. Viele Inhalte und die Form ihrer Äußerungen sind aber wegen mangelnder Toleranz und fehlendem Respekt von anderen ebenfalls legitimen Einstellungen zurückzuweisen.

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