Stadt bereitet Aufnahme ukrainischer Geflüchteter vor

Stadt bereitet Aufnahme ukrainischer Geflüchteter vor
von 28. Februar 2022

Die Stadtverwaltung steht mit den städtischen Wohnungsgesellschaften HWG undGWG im engen Austausch zur kurzfristigen Bereitstellung von Wohnungen. Diebeiden städtischen Unternehmen können kurzfristig rund 250 unmöblierte Wohnungenzur Verfügung stellen, die bis zu 800 Personen Platz bieten.

Abfragen zu verfügbaren Wohnungen laufen auch bei weiteren zahlreichen halleschenprivaten Wohnungsunternehmen. Für diesen der Stadt zur Verfügung gestelltenWohnraum wird schrittweise die notwendige Möblierung und Ausstattung organisiert.Die AWO SPI koordiniert in Abstimmung mit der Stadt private und ehrenamtlicheUnterbringungsangebote für ukrainische Geflüchtete , die über nicht staatliche undprivate Organisationen und Helfende in die Stadt kommen.

Überdies prüft die Stadt zentrale Unterbringungsmöglichkeiten, die über Unternehmenzur Verfügung gestellt werden könnten. Dazu gehört auch das ehemalige Maritim-Hotel. Für extrem kurzfristig eintreffende Geflüchtete hat die Stadt eine der beidenTurnhallen der Grundschule „Frohe Zukunft“ mit rund 100 Plätzen und entsprechende Versorgung vorbereitet.

Die Stadt Halle (Saale) würdigt ausdrücklich das bisher geleistete herausragendeehrenamtliche Engagement der Hallenserinnen und Hallenser bei der Abgabe undTransport von Sachspenden in den vergangenen Tagen. Dieses wird auch weiterhinnotwendig sein, um bestmöglich auf die aktuellen Herausforderungen reagieren zukönnen. Gleichwohl bittet die Stadt von selbstorganisierten Transportfahrtenabzusehen, die nicht mit einer gesicherten Unterbringung verbunden sind. Denn Zielder Stadt ist es, allen Geflüchteten eine angemessene Unterkunft bereitzustellen.

Immobilieneigentümer, die in Größenordnungen möblierten Wohnraum zur Verfügungstellen wollen, können sich unter der E -Mail-Adresse wohnraum@halle.de bei derStadtverwaltung melden.

Für diese, wie auch für private und genossenschaftliche Wohnungsunternehmenbesteht die Möglichkeit, bei einer Unterbringung Unterkunftskosten auf der Basis nachdem SGB II und XII sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes erstattet zu bekommen.

Genaue Angaben finden Sie hier: http://m.halle.de/de/verwaltung/online-angebote/dienstleistungen/m.aspx?RecID=1317