Stadt Halle (Saale) erlaubt Gaststätten während der Fußball-EM erweiterte Betriebszeiten auf Freiflächen

von 10. Juni 2021

Darin wird die Ausweitung der Betriebszeiten zum Zweck der öffentlichen Direktübertragung von EM-Spielen bis 60 Minuten nach Spielende erlaubt. Für die Lautstärke der Übertragung auf Gaststättenfreiflächen gelten die Vorgaben der Sportanlagenlärmschutzverordnung des Bundes. Die Betreiber haben sicherzustellen, dass die Beschallung der Nachbarschaft so gering wie möglich gehalten und eine direkte Beschallung vermieden werden. Gegenstände wie Fanfaren, Trommeln oder Trillerpfeifen dürfen nicht benutzt werden.

Neben der Allgemeinverfügung gelten für alle Gaststättenbetriebe zudem die CoronaSchutzmaßnahmen der 13. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Diese schreiben für Gastronomie-Betriebe vor:

  • im Innenbereich maximal ein Gast pro 2,5 Quadratmeter Fläche;

  • maximal elf Gäste pro Tisch (innen und außen);

  • Gewährleistung eines Abstands von 1,5 Metern zu Gästen der Nachbartische;

  • Testpflicht für alle Gäste im Innenbereich (keine Testpflicht im Außenbereich);

  • Möglichkeit zur Handdesinfektion für Gäste;

  • Führen eines Anwesenheitsnachweises der Gäste;

  • Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes auf Gemeinschaftsflächen (z.B. Gänge und Sanitäranlagen);

  • Information der Gäste über Hygieneregeln.

Die Fußball-Europameisterschaft wird am Freitag, 11. Juni, eröffnet und endet am Sonntag, 11. Juli. Anstoßzeiten der EM-Partien sind um 15, 18 und 21 Uhr.