Stadt hat Wittekindbad wieder

von 3. März 2009

(ens) Nach der Insolvenz der Wittekind gGmbH vor anderthalb Jahren hat die Stadt das Gelände zurückerhalten. Wie HalleForum.de auf Nachfrage erfuhr, habe am vergangenen Mittwoch die Besitzeinweisung stattgefunden. Bereits im November wurde der Insolvenzverwalter zur Rückübertragung des Solbades an die Stadt verurteilt.

Zunächst werde sich nach Angaben der Stadt das Zentrale Gebäudemanagement um das Grundstück kümmern. Parallel dazu laufen Gespräche mit dem privaten Schulträger der Riesenkleinschule und dem Zoo. Beide wollten Teile der 154 Jahre alten historischen Kuranlagen nutzen. Der Zoo plant eine Nutzung als Kinderzentrum, will auch ein Insektarium und ein Nachttierhaus errichten. Zur weiteren Sanierung hat Riesenklein Fördermittel im Rahmen des EFRE-Fonds beantragt. Im Kultusministerium hat man darüber aber noch nicht entschieden. “Im Interesse der neuen Nutzung wünscht sich die Stadt eine schnelle Entscheidung”, so Stadtsprecherin Ria Steppan gegenüber HalleForum.de.

Die Pleite gegangene Wittekind gGmbH hatte ebenfalls einst große Pläne für das Grundstück. Geplant waren unter anderem ein Kindermuseum und ein Blockheizkraftwerk. Kurhaus, Villa Margarethe und die Kolonaden sollten in neuem Glanz erstrahlen. Weil die gemeinnützige Gesellschaft offene Handwerkerrechnungen von über 1 Million Euro nicht zahlen konnte, folgte die Insolvenz. Wegen der bereits erbrachten Leistungen lagen Stadt und Insolvenzverwalter im Clinch. Zwar hatte die Stadt für den Insolvenzfall vorgesorgt. So sollte das Gelände wieder an die Stadt zurückfallen. Doch genau diesem Heimfall hatte der Insolvenzverwalter zunächst eine Absage erteilt. Er wollte von der Stadt Geld sehen, weil das Gelände, dass die Stadt der Wittekind gGmbH mit einem Erbbaupachtvertrag überlassen hatte, deutlich aufgewertet wurde. Immerhin wurden Gebäude zum Teil saniert, neue Kabeltrassen verlegt und die Parkanlage wieder hergerichtet. Nach dem Gerichtsurteil zugunsten der Stadt hatte der Insolvenzverwalter auf eine Anfechtung des Urteils verzichtet.