Stadt-Umland-Problematik

von 3. März 2005

Die Anhörung zum Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz im Landtag hat einmal mehr deutlich gemacht, dass es gravierende Unterschiede gibt im Verhältnis der größten Städte des Landes zu ihrem Umland gibt. Bereits beim Gesetz über die Kreisgebietsreform des Jahres 1993 hat deshalb der Gesetzgeber gesonderten Regelungsbedarf für die Stadt Halle und ihr Umland festgestellt. In den nachfolgenden Jahren, in denen diesbezüglich nichts geschah, haben sich die Verhältnisse im Raum Halle viel stärker polarisiert als anderenorts. So zeigten sich die Bürgermeister aus dem Umfeld Magdeburgs bei der Landtagsanhörung zu einem konstruktiven Miteinander bereit, die Bürgermeister aus Halles Umgebung gebärdeten sich kämpferisch, machten Front gegen Halle und damit allzu deutlich, wie sehr die Atmosphäre in unserer Region vergiftet ist.

Zu den Ursachen könnte man viele Fakten aufzählen oder Mutmaßungen anstellen und Schuldzuweisungen treffen, aber weil das völlig fruchtlos wäre, konzentrierte sich die CDU-Stadtratsfraktion bei der Diskussion während ihrer Klausurtagung auf die unter den gegebenen Rahmenbedingungen realistisch erscheinenden Möglichkeiten, im Raum Halle tatsächlich zukunftsfähige Strukturen zu schaffen.
Wir diskutierten ohne Tabus alle bekannten Modelle und stellten am Ende einhellig folgendes fest:

1.) Zwangseingemeindungen sind nicht geeignet, unsere Probleme zu lösen, schon gar nicht als singuläre Maßnahme. Denn erstens muss ein integriertes Standort-Marketing deutlich mehr repräsentieren als die Stadt Halle in ihren jetzigen Grenzen und ein paar eingemeindete Nachbarn und zweitens wäre der materielle bzw. finanzielle Zugewinn der Stadt zu gering, um unsere wirtschaftliche Situation wirklich nachhaltig zu verbessern. Dessen ungeachtet halten wir Eingemeindungen bei intensiven Verflechtungsbeziehungen für sehr sinnvoll, etwa im Rahmen der Vorschläge von Turowski/Greiving.

2.) Eine für ein wirkungsvolles integriertes Standort-Marketing ausreichend große Struktur kann nur durch gemeinsames Auftreten der Stadt Halle mit dem Saalkreis und dem Raum Merseburg erreicht werden. Der von Turowski/Greiving vorgeschlagene Regionalkreis stellt eine denkbare Lösung für diesen Teilaspekt des Stadt-Umland-Problems dar. Um diesen Ansatz jedoch überhaupt umsetzen zu können, ist es notwendig, im vorliegenden Gesetzentwurf eine solche Möglichkeit zu eröffnen.

3.) Auch die neuerdings von Bürgermeistern aus dem Saalkreis wiederbelebte Idee, die Stadt Halle und den Saalkreis allein in einem Kreis zusammenzufassen, erscheint uns als eine Möglichkeit, die Region zu stärken. Sie ist allerdings mit zahlreichen wesentlichen Fragen verbunden, die einer ausführlichen Diskussion bedürfen. Hierzu können wir deshalb noch keine abschließende Stellung beziehen.

4.) Im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf muss das Ende der Freiwilligkeitsphase bei der Bildung von Zweckverbänden terminlich klar festgesetzt werden.

5.) Weder Eingemeindungen, Zweckverbände noch ein Regionalkreis oder der gemeinsame Kreis mit dem Saalkreis allein sind geeignet, die finanziellen Probleme des Oberzentrums Halle nachhaltig zu lösen. Stärkung der Oberzentren heißt auch und vor allem Verbesserung ihrer finanziellen Ausstattung.

Gez.
Bernhard Bönisch
Fraktionsvorsitzender

(Quelle: CDU-Stadtratsfraktion)