Stadt verankert Zuschuss für neues HFC-Fanprojekt im Haushalt 2019

von 10. September 2018

Die Stadt ist demzufolge fortan als kommunaler Zuwendungsgeber tätig und entscheidet in dieser Funktion nicht über die Trägerschaft eines Fanprojektes. Genau diese Unabhängigkeit hatten seinerzeit auch die Fraktionen im Stadtrat sowie der Deutsche Fußballbund (DFB) befürwortet. Weitere Zuwendungsgeber sind das Land Sachsen-Anhalt und der DFB.

Die Entscheidung über den neuen Träger eines Fanprojektes trifft der DFB gemäß der „Gemeinsamen Richtlinien für die Zuschussgewährung für Fanprojekte nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS)“. Der Hallesche FC als Bezugsverein in der dritten Liga gibt zuvor seine Stellungnahme zu Träger und Konzept ab.

In der Gemeinsamen Richtlinie des DFB für die Zuschussgewährung heißt es: „Die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) wird bei einem Erstantrag die formellen, materiellen und inhaltlichen Voraussetzungen der Zuschussgewährung vorprüfen und das Ergebnis mit einer Stellungnahme dem zuständigen Verband innerhalb von drei Wochen mitteilen. Innerhalb derselben Frist sollte der Bezugsverein seine Stellungnahme übermitteln, sofern dies nicht bereits in der Stellungnahme der KOS berücksichtigt ist.

Der Antrag ist anschließend inklusive der Stellungnahmen von KOS, den Fachabteilungen von DFB, sowie des Bezugsvereins der DFB-Kommission Prävention [&] Sicherheit [&] Fußballkultur vorzulegen. Diese entscheidet innerhalb von drei Wochen über die Einrichtung neuer Fanprojekte.

Stadt Halle (Saale)