Stadtrat: Tischvorlagen werden unzulässig

von 10. Juni 2012

 Immer wieder haben sich Stadträte in den letzten Monaten über die Stadtverwaltung geärgert. Grund dafür waren Tischvorlagen, die durch die Stadt immer erst unmittelbar vor oder sogar während der Sitzung verteilt wurden. Doch mit dieser Praxis soll es nun vorbei sein. Der Stadtrat will eine neue Geschäftsordnung beschließen. Einer der wichtigsten Punkte: „Um eine ordnungsgemäße Vorbereitung der Sitzungen zu ermöglichen, werden  Tischvorlagen, die erst in der Sitzung verteilt werden, grundsätzlich als unzulässig erklärt.“ Explizit geregelt wird nun auch was passiert, wenn der Oberbürgermeister einmal krank oder im Urlaub ist. Ihr Stellvertreter leitet die Sitzung, das war schon klar. Doch um die Rechte gab es noch Diskussionen. An der Aufstellung der Tagesordnung darf der Bürgermeister teilnehmen. Weitere Rechte erhält er zur Widerspruchseinlegung gegen rechtswidrige oder nachteilige  Beschlüsse und die durch diese Geschäftsordnung eingeräumten Verfahrensrechte (Geschäftsordnungsanträge, Verweisungsrechte). Ergänzende Regelungen soll es auch zum Dringlichkeitsantrag geben. Diese Möglichkeit nutzt die Verwaltung gelegentlich. Vor allem Stadtratsfraktionen greifen darauf zurück, um so ihrer Meinung nach unbedingte notwendige Beschlüsse zu fassen. „Ein Dringlichkeitsantrag setzt voraus, dass die Angelegenheit nach Auffassung des Antragstellers eine derartige Dringlichkeit hat, dass nur eine Behandlung in der nächsten Sitzung des Stadtrates sinnvoll ist. Sofern daher der Dringlichkeit nicht zugestimmt wird, wird klarstellend geregelt, dass der Antrag damit erledigt ist“, heißt es in der neuen Geschäftsordnung. „Beifall oder Missfallsäußerungen“ durch das Publikum sind dagegen tabu. Auf diese Weise sollen Entscheidungen der Räte nicht beeinflusst werden.  Von vielen im Stadtrat gefassten Beschlüssen hat man nie wieder etwas gehört. Ein Großteil der Räte wird sich wohl auch gar nicht mehr daran erinnern. Doch nun soll der Oberbürgermeister in die Pflicht genommen werden. Jährlich soll er in einer Informationsvorlage über den Stand der Umsetzung der Beschlüsse berichten.