Statement des Oberbürgermeisters im Wortlaut aus der Pressekonferenz vom 02.05.2020

von 2. Mai 2020

Das Video der Pressekonferenz finden Sie durch Klick auf das Foto in der RubrikAktuelle Clipsoder auf unseremYouTube-Kanal.

Hier das Statement des Oberbürgermeisters im Wortlaut:

Zur Gesundheit in der Stadt:

Gesamtsumme der Infizierten: 329 (+1)
Anzahl der Geheilten: 244 (+2)
Infizierte am heutigen Tag: 74 (-1); 31 (+/-0) Fälle auf 100.000 Einwohner,
Im Krankenhaus behandelt: 21 (-1), davon Hallenser: 7 (+/-0)
davon Intensivbehandlungen: 6 (+/-0)
Wir beklagen 11 Tote:
– mit dem Virus gestorben: 9
– an dem Virus gestorben: 2
Anzahl der gestern durchgeführten Abstriche: 36 (-96)

Zur medizinischen Situation in der Stadt:

Im Bereich der Alten- und Pflegeheime gibt es keinen neuen Sachstand. Die heute neu erfasste Infektion lässt sich in ein Krankenhaus in Merseburg zurückverfolgen. Da der betroffene Arzt für sein Kind die Notbetreuung in der halleschen Kita „Schlumpfeneck“ in Anspruch genommen hat, wurde gestern die gesamte Gruppe abgestrichen und untersucht: neun Kinder und 14 Erzieher. Die Test-Ergebnisse, die uns bislang vorliegen, sind alle negativ. Einige Test-Ergebnisse stehen noch aus. Die Betreuung in der Kita wird – wie bei der jüngst betroffenen Kita „Pustelinchen“ – ggf. in separaten Räumen fortgesetzt.

Wir werden auch künftig bei der Feststellung einer Infektion oder bei einem konkreten Verdacht aufgrund von Krankheits-Symptomen, gezielt testen und Infektionsketten weiterverfolgen. Nur so können wir einen Überblick über das tatsächliche Infektionsgeschehen in der Stadt bekommen.

Ein nächster Schritt könnte die Ausweitung auf weitere Bereiche sein – zum Beispiel den Sport, im Speziellen den Mannschaftssport. In der Fußball-Bundesliga sind beim 1. FC Köln drei Personen positiv getestet worden. Alle drei müssen in eine 14-tägige häusliche Quarantäne.

Die Stadt steht aktuell im Austausch mit dem Präsidenten des Halleschen FC. Die Mannschaft soll in der kommenden Woche wieder zusammenkommen. Wir erarbeiten gerade ein Konzept, um auch hier alle Beteiligten zu testen, also Spieler, Trainer, Betreuer. Der aktuelle Fall des Fußball-Bundesligisten zeigt ja, dass auch eine Sport-Mannschaft ein sehr sensibler Bereich ist.

Was ich wiederholt deutlich gemacht habe: In Halle tritt für alle unmittelbaren Kontaktpersonen eines Infizierten sofort eine Quarantäne in Kraft. Das ist keine Kann-Regel, sondern ein Muss. Dass dies für einen positiven Fall in einer Profi-Mannschaft von großer Tragweite wäre, ist unstrittig. Ich sage aber noch einmal: Für den Fußball können keine anderen Regeln gelten als für jeden anderen Gesellschaftsbereich.

Zur Sicherheit und Ordnung:

Die Ordnungskräfte der Stadt haben gestern 114 Kontrollen durchgeführt. Daraus resultierte 1 Verstoß auf einem Sportplatz. Die angemeldeten Veranstaltungen zum Mai-Feiertag verliefen nach Auskunft der Polizei ohne nennenswerte Probleme.

Zur 5. Eindämmungsverordnung:

Das Landeskabinett hat soeben die 5. Eindämmungsverordnung verabschiedet. Nach Informationen des Ministerpräsidenten im Rahmen einer Telefon-Konferenz mit allen Oberbürgermeistern und Landräten wurde ein umfangreiches Paket an Maßnahmen beschlossen. Die neue Verordnung tritt nunmehr am 4. Mai in Kraft und gilt bis zum 27. Mai.

Die wichtigsten Änderungen:

Zu den Kontaktbeschränkungen:
Die Kontakt-Beschränkung wird auf bis zu fünf Personen erweitert. Auch ein „triftiger Grund“ für das Verlassen der eigenen Häuslichkeit ist nicht mehr erforderlich.

Zum Sport:

Die Verordnung nimmt auch Bezug auf den Sport und dort im Wesentlichen auf die Individual-Sportarten im Freien. Es werden keine konkrete Sportart benannt, entscheidend sind die Abstandsregeln und das jeweilige individuelle Hygiene-Konzept, inklusive Abstandsregeln. Laut Verordnung bleiben Sportstätten geschlossen.

Zu den Spielplätzen:

Bis kommenden Freitag sollen für die Spielplätze im Land entsprechende Schutzkonzepte durch die Kommunen erarbeitet werden. Im Wesentlichen muss auch hier die maximale Personen-Anzahl sichergestellt werden.

Zu den Laden-Geschäften:

Die 5. Verordnung wird keine Obergrenze mehr zu den Quadratmeterzahlen der Geschäfte enthalten. Nunmehr sind Personen pro Quadratmeter entscheidend. Es wird auch nicht mehr nach Branchen unterschieden. An den Abstands- und Hygiene-Regeln wird unverändert festgehalten.

Zur Maskenpflicht:

Gehörlose und Schwerbehinderte Menschen sind nunmehr von der Maskenpflicht ausgenommen; Gleiches gilt für Kinder unter sechs Jahren. Ein Nachweis ist nicht erforderlich, die persönliche Situation ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.

Zu den Kultur-Einrichtungen:

Museen, Bibliotheken und Archive dürfen unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygiene-Vorgaben wieder öffnen. Hierzu bereiten die Einrichtungen bereits entsprechende Konzepte vor; auf das Händel-Haus hatte ich gestern bereits hingewiesen.

Zu Veranstaltungen, die bis 31.8. untersagt sind:

Hier gilt weiter: Großveranstaltungen über 1.000 sind nach wie vor bis 31.08. untersagt.

Zu Kirchen und Religionsgemeinschaften:

Sie können ab sofort in eigener Verantwortung wieder öffentliche Gottesdienste feiern. Voraussetzung sind die bereits auf Bundesebene abgestimmten Schutzkonzepte.

Zu Bildungseinrichtungen:

Auch hier gilt die maximale Anzahl von fünf Personen: So können Fahrschulen wieder den Betrieb aufnehmen mit bis zu 5 Personen; auch der praktische Teil kann umgesetzt werden, wenn im Fahrschul-Auto Schutzmasken getragen werden.

Zu den Corona-Tests:

Das Land will die Tests auf das Corona-Virus deutlich nach oben fahren: vor allem in sensiblen Bereichen wie Alten- und Pflegeheimen. Das entspricht dem bislang in Halle praktizierten Modell, das wir für sehr sinnvoll halten.

Außerhalb der Verordnung wurde ein gesonderter Kabinettsbeschluss gefasst: So soll das gastronomische Gewerbe im Einvernehmen mit den Nachbar-Bundesländern nach Himmelfahrt wieder öffnen können. Hotellerie und Tourismus sind davon nicht umfasst. Dieses Thema soll erst in der kommenden Woche in Rahmen der Kanzlerschalte besprochen werden. Auch die Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen sollen gelockert werden.

Soweit zu den Änderungen im Überblick.

Wir haben es in den vergangenen Tagen mehrfach angesprochen: Alle Gewerbetreibenden, die ab Montag wieder öffnen dürfen, müssen entsprechende Maßnahmen vornehmen. Das heißt: Zutritts- und Abstandsregeln sicherstellen, Hygiene-Vorschriften einhalten und die Angestellten mit Mundschutz ausstatten. Diese Anforderungen werden auch für Sport-Vereine und Kultureinrichtungen wie Museen und Bibliotheken gelten.

Die Stadt kann Sie bei der Erstellung dieser Konzepte begleiten. Dazu werden wir ab Montag auch in den Bereichen Sport und Kultur zentrale Ansprechpartner zur Verfügung stellen. Der Pandemiestab wird dazu mit entsprechendem Personal erweitert.

Liebe Hallenserinnen und Hallenser,
bleiben Sie gesund. Und allen Erkrankten: Gute Besserung!

(Stadt Halle)