Statement des Oberbürgermeisters im Wortlaut aus der Pressekonferenz vom 05.05.2020

von 5. Mai 2020

Den Livestream der Pressekonferenz inklusive der Fragen der per Video zugeschalteten Medienvertreter finden Sie durch Klick auf das Foto in der Rubrikauf halle.de unterAktuelle Clipsbeziehungsweise auf unseremYouTube-Kanal.

Hier das Statement des Oberbürgermeisters im Wortlaut:

Zur Gesundheit in der Stadt:

Gesamtsumme der Infizierten: 330 (+1)
Anzahl der Geheilten: 256 (+6)
Infizierte am heutigen Tag: 63 (-5); 26 (-2) Fälle auf 100.000 Einwohner,
Im Krankenhaus behandelt: 20 (+2), davon Hallenser: 6 (+1)
davon Intensivbehandlungen: 7 (+/-0)
Wir beklagen 11 Tote:
– mit dem Virus gestorben: 9
– an dem Virus gestorben: 2
Anzahl der gestern durchgeführten Abstriche: 509 (+502)

Zur medizinischen Situation in der Stadt:

Die Zahl der Infizierten nimmt in der Stadt weiter ab. Betroffen sind nunmehr noch 0,026 Prozent. Berichten müssen wir leider über einen Todesfall. Es handelt sich um eine 94-jährige Bewohnerin des Johannes-Jänicke-Hauses in der Burgstraße. Der Fall ist insofern besonders, da die Frau am 9. April positiv getestet wurde, in Anschluss zwei negative Abstriche. Der Todesfall wird deshalb nicht in die Corona-Statistik aufgenommen.

Zur Sicherheit und Ordnung:

Die Ordnungskräfte der Stadt haben gestern 334 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurde ein Verstoß in einem Bistro festgestellt.

Zur Verwaltung:

In der gestrigen Pressekonferenz wurde das Thema Online-Terminvergabe angesprochen. Wie angekündigt, werden wir am Montag, 11. Mai, die Verwaltungsstandorte am Marktplatz und Am Stadion 5 und 6 für den Besucherverkehr wieder öffnen, unter Berücksichtigung der Abstandsregeln und Hygiene-Vorschriften. Mit dem heutigen Tag werden wir die Online-Terminvergabe wieder freigeben.

Zur Wirtschaft:

Die Stadt Halle (Saale) unterstützt die Unternehmen im Stadtgebiet mit Steuervergünstigungen. So werden auf Antrag keine Vorauszahlungen für Gewerbesteuern fällig. Zudem sind zinslose Stundungen möglich. Alle 165 Anträge, die dazu bislang eingegangen sind, sind bereits positiv beschieden worden.

Verschiebungen der Grundsteuer-Fälligkeiten und zinslose Stundungen sind auf Antrag ebenfalls möglich. Hierfür sind bislang alle elf Anträge bearbeitet und positiv beschieden worden.

Mieter oder Pächter, die sich vorübergehend aufgrund der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten befinden oder durch eine Zahlung in eine solche geraten würden, können ebenfalls formlos Anträge auf Stundung bei der Stadtverwaltung einreichen. Bislang sind acht Anträge eingegangen; deren Bearbeitung derzeit erfolgt.

Wie angekündigt, haben wir gestern erstmals eine Videokonferenz mit rund 60 Gastronomen der Stadt durchgeführt. Es wurde deutlich, dass dringend Handlungsbedarf zur Öffnung besteht, unter Beachtung aller Abstands- und Hygiene-Regeln eine Wiedereröffnung. In einigen Bundesländern wie Niedersachsen ist dies ja schon in Planung. Die Stadt will für die Schließzeit die Gebühren für die Sondernutzung von Freiflächen nicht erheben bzw. diese erstatten. Dazu werden wir eine entsprechende Beschlussvorlage in die Sitzung des Stadtrates im Mai einbringen. Als weiteren Punkt haben wir besprochen, dass der Pandemiestab einen zentralen Ansprechpartner für die Gastronomen benennt. Hier wird ebenfalls Eric Brecht zur Verfügung stehen.

Ich möchte noch einmal hinzufügen: Mit Kristen Schneider für den Sport und Sebastian Sell-Römer für die Kultur haben wir zudem weitere zentrale Ansprechpartner benannt. Die Kontaktdaten finden Sie allesamt auf unserer Internetseite www.halle.de

Liebe Hallenserinnen und Hallenser,

leider stellen wir fest, dass die intensiven und fraglos nötigen Debatten um Lockerungen inzwischen auch dafür sorgen, die Gefahren des Corona-Virus in den Hintergrund zu drängen. Das lässt sich bundesweit beobachten, wie etwa durch das Video, das gerade erst aus der Kabine eines Fußball-Bundesligisten an die Öffentlichkeit geraten ist.

Ich möchte an dieser Stelle deshalb sehr deutlich sagen: Uns muss klar sein, dass es keinen Anlass für Sorglosigkeit gibt. Wenn eine zweite Infektionswelle kommt, müssten wir den Weg der Lockerungen auch wieder revidieren. Ich hatte es bereits gesagt. Lockern kann man alles, so denn die zwingenden Infektionsschutz-Regeln eingehalten werden.

Die wichtigste Regel ist die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern. Dazu kommt das Gebot der Kontakt-Minimierung (also maximal fünf Personen, die zusammenkommen dürfen). Und die Verpflichtung zum Tagen einer Maske beim Einkaufen oder im Öffentlichen Personennahverkehr, die dringende Empfehlung zum Tragen einer Maske bei Menschen-Ansammlungen.

Dies sind die klaren Vorgaben, die auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes gelten müssen, so lange, bis ein Impfstoff vorliegt. Es wäre schlimm, wenn alles, was wir in den vergangenen Monaten erreicht haben, durch Sorglosigkeit wieder aufs Spiel gesetzt wird.

Weitere Lockerungsmaßnahmen müssen unter dem Vorbehalt stehen, dass wir die geringen Infektionszahlen halten.

Bleiben Sie gesund. Und allen Erkrankten: Gute Besserung!