Statement des Oberbürgermeisters im Wortlaut aus der Pressekonferenz vom 12.05.2020

von 12. Mai 2020

Den Livestream der Pressekonferenz inklusive der Fragen der per Video zugeschalteten Medienvertreter finden Sie durch Klick auf das Foto in der RubrikAktuelle Clipsauf halle.de beziehungsweise auf unseremYouTube-Kanal.

Hier das Statement des Oberbürgermeisters im Wortlaut:

Zur Gesundheit in der Stadt:

Gesamtsumme der Infizierten: 347 (+2)
Anzahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen: 7,07
(Schwellenwert Halle: 35 pro 100.000; Schwellenwert bundesweit: 50 pro 100.000)
Anzahl der Geheilten: 276 (+2)
Infizierte am heutigen Tag: 60 (+/-0)
Im Krankenhaus behandelt: 20 (+1), davon Hallenser: 9 (+/-0)
davon Intensivbehandlungen: 9 (+/-0)
Wir beklagen 11 Tote:
– mit dem Virus gestorben: 9
– an dem Virus gestorben: 2
Anzahl der gestern durchgeführten Abstriche: 364 (+354)

Die Zahlen zeigen, dass wir weiter eine stabile Situation in der Stadt haben. Den von uns in Halle selbst festgelegten Schwellenwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen unterschreiten wir mit einem Wert von 7,07 deutlich. Zur Verdeutlichung des Dreiklangs: 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen würde für Halle bedeutend, dass wir gut 84 Neuinfektionen in der Woche haben. Seit 5. Mai sind es – in absoluten Zahlen – 17. Umgerechnet auf 100.000 Einwohner sind das eben 7,07.

Zur Testsituation in der Stadt:

Der hohen Zahl von 364 Abstrichen gestern können Sie entnehmen, dass wir unsere Test-Offensive in den Alten- und Pflegeheimen wie angekündigt fortgesetzt haben. Die Stadt hält ein umfangreiches Testen für unumgänglich, um den Überblick über das Infektionsgeschehen zu behalten. Deshalb haben wir heute – wie angekündigt – damit begonnen, auch in Kitas des städtischen Eigenbetriebs bei Erziehern Abstriche zu entnehmen. In drei Kitas („Vier Jahreszeiten“, „Händel“ und „Kinderwelt“) wurden rund 50 Tests durchgeführt. Solange keine Verdachtsmomente vorliegen, erfolgen diese allerdings auf freiwilliger Basis, eine Mitwirkung ist hier nicht verpflichtend. Es haben aber alle Erzieherinnen und Erzieher an dem Test teilgenommen.

Zur Sicherheit und Ordnung:

Die Ordnungskräfte der Stadt haben gestern 224 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurde kein Verstoß festgestellt. Der Schwerpunkt lag gestern mit 208 Kontrolle bei den Geschäften. Hier wurden das Umsetzen von Hygiene- und Abstandsregeln überprüft und die Geschäftsinhaber beraten. Fazit: Die Regelungen werden überall beachtet und von den Gewerbetreibenden und Kunden umgesetzt.

Zum Thema Kultur, Sport und Wirtschaft:

Bei der Stadt gehen weiter zahlreiche Anträge und Konzepte zur Wiedereröffnung ein. Die aktuellen Zahlen:
Im Sport liegen 70 Anträge vor, 45 wurden genehmigt.
In der Kultur liegen 32 Anträge, 15 wurden genehmigt.
In der Wirtschaft liegen 175 Anträge vor und 134 Genehmigungen.

Alle Konzepte und Anträge, die bei uns eingehen, werden zeitnah bearbeitet. So konnten wir inzwischen auch die Genehmigung erteilen, dass der Peißnitz-Express unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln ab morgen wieder fahren darf. Die genauen Fahrtzeiten sind:

· Mittwoch von 12:00 bis 17.30 Uhr
· Donnerstag und Freitag von 15.30 bis 17.30 Uhr
· Samstag, Sonntag und Feiertage von 10.00 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 18.00 Uhr.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass Genehmigungen immer auf der Grundlage der 5. Eindämmungsverordnung und nunmehr auch auf der Grundlage der Änderung der Verordnung erfolgen müssen. Dazu hat das Land heute bekannt gegeben:

· Urlaub in Ferienwohnungen wird für Sachsen-Anhalter in Sachsen-Anhalt ab 15. Mai möglich.

· Bereits ab 18. Mai dürfen Speisewirtschaftsbetriebe öffnen, wenn der zuständige Landkreis oder die zuständige kreisfreie Stadt ein allgemeines Sicherheitskonzept erstellt hat und die Öffnung auf Grundlage eines vom Betreiber vorgelegten Hygienekonzepts im Einzelfall genehmigt.

· Mit der neuen Verordnung werden zudem Reisen zu Fortbildungszwecken nach Sachsen-Anhalt wieder erlaubt. Reisen zu touristischen und Freizeit-Zwecken aus anderen Bundesländern bleiben untersagt.

· Familienurlaub für Sachsen-Anhalter in Sachsen-Anhalt ist ab Freitag, 15. Mai, möglich – auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen, in Ferienhäusern, Ferienhausparks, Ferienwohnungen, Yacht- und Sportboothäfen und vergleichbaren Unterkünften, soweit eine autarke Versorgung insbesondere durch eigenes Bad, WC und Küche gegeben ist und Hygienevorschriften eingehalten werden. Einmieten dürfen sich in dieser ersten Stufe jeweils ausschließlich bis zu fünf Personen oder die Personen eines Hausstandes und mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt.

· Hotels, Pensionen und andere Unterkünfte können eine Woche später, ab Freitag, 22. Mai, für Sachsen-Anhalter öffnen.

· Ab Freitag, 22. Mai, kann der Betrieb von Gaststätten mit Ausnahme von Schankwirtschaften, wie z.B. Kneipen, Bars, Diskotheken und ähnlichen Betrieben, wieder aufgenommen werden, wenn Hygiene- und Arbeitsschutzregelungen eingehalten werden. Dazu gehört, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mundschutz tragen müssen, dass kein Angebot in Buffetform stattfindet, und dass Abstandsregelungen eingehalten werden. So müssen Tische im Innen- wie Außenbereich so angeordnet sein, dass ein Abstand von 1,5 Meter zu den Gästen anderer Tische gewährleistet wird. Es sind Anwesenheitslisten zu führen.

· Piercing- und Tattoo-Studios dürfen wieder öffnen, Solarien und Sonnenstudios ebenso.

· In den Werkstätten für behinderte Menschen wird die Beschäftigung und Betreuung für Menschen mit Behinderungen teilweise wieder aufgenommen. Ein Viertel der Arbeits- und Betreuungsplätze können wieder zur Verfügung gestellt werden. Auch hier müssen Abstandsregelungen eingehalten werden, durch die Organisation der Arbeitsgruppen sind Kontakte zu reduzieren, ein Nutzungs- und Wegeplan für Gemeinschaftsräume muss vorliegen. Die Betreuung in ambulanten und teilstationären Angeboten der Eingliederungshilfe kann ebenfalls wieder anlaufen. Im Maßregelvollzug ist Besuch wieder erlaubt.

· Der Profisport wurde nicht geregelt.

Zur Gastronomie:

Gastronomen können mit entsprechenden Hygiene-Konzepten wieder öffnen. Aktuell liegen uns 52 Anträge von Gastronomen vor. Das Stadtmarketing Halle wird die Wiederaufnahme der Gastronomie mit einer Kampagne begleiten. Geschäftsführer Mark Lange hat dazu heute im Rahmen einer Pressekonferenz informiert. Das gilt auch für die Wiederaufnahme von Stadtführungen ab Freitag.

Zum Haushalt:

Die am 08. Mai 2020 vorgezogenen Landeszahlungen aus dem Finanzausgleichsgesetz in Höhe von 37,4 Mio. Euro sind in der Stadtkasse eingegangen. Dies verbessert die Liquiditätssituation der Stadt Halle (Saale) und damit die Entwicklung der Erträge bzw. Einzahlungen. Deshalb wird die Haushaltssperre vom 09. April 2020 aufgehoben.

Liebe Hallenser, Liebe Hallenserinnen,
bleiben Sie gesund!
Und bleiben Sie zuversichtlich!


Die Stadt hat zur Unterstützung von Gastronomen eine Checkliste erstellt zur Überprüfung des Hygiene-Konzeptes. Ebenso kann eine Formular zur Erfassung der Gäste-Kontaktdaten heruntergeladen werden.