Statement des Oberbürgermeisters im Wortlaut aus der Pressekonferenz vom 13.05.2020

von 13. Mai 2020

Den Livestream der Pressekonferenz inklusive der Fragen der per Video zugeschalteten Medienvertreter finden Siedurch Klick auf das Foto in der RubrikAktuelle Clipsauf halle.de beziehungsweise auf unseremYouTube-Kanal.

Hier das Statement des Oberbürgermeisters im Wortlaut:

Zur Gesundheit in der Stadt:
Gesamtsumme der Infizierten: 349 (+2)
Anzahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen: 8,01
(Schwellenwert Halle: 35 pro 100.000; Schwellenwert bundesweit: 50 pro 100.000)
Anzahl der Geheilten: 277 (+1)
Infizierte am heutigen Tag: 61 (+1)
Im Krankenhaus behandelt: 16 (-4), davon Hallenser: 11 (+2)
davon Intensivbehandlungen: 8 (-1)
Wir beklagen 11 Tote:
– mit dem Virus gestorben: 9
– an dem Virus gestorben: 2

Anzahl der gestern durchgeführten Abstriche: 102 (-262)

Zur Test-Situation in der Stadt:

Die zwei positiven Fälle haben wir leider erneut im Johannes-Jänicke-Haus festgestellt. Insgesamt kommen wir in dieser Einrichtung im Verlaufe der Pandemie auf 57 Fälle. Damit wird sich leider auch die Quarantäne erneut verlängern, diese sollte am kommenden Freitag auslaufen.

Heute haben wir zudem in vier Kitas weitere Abstriche durchgeführt: Dies waren die Kitas „Kleine Entdecker“, „Reideburg I“, „Hasenberg“ und „Herweghstraße“. Von insgesamt geplanten 54 Tests haben wir 47 durchgeführt.
Die gestern bei den Erzieherinnen und Erzieher durchgeführten Test waren negativ; einige Ergebnisse stehen noch aus.

Zur Sicherheit und Ordnung:

Die Ordnungskräfte der Stadt haben gestern 83 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden elf Verstöße festgestellt; davon acht aufgrund von Personen-Ansammlungen. Zwei Verstöße wurden in Geschäften registriert (Supermarkt, Änderungsschneiderei), ein Verstoß betraf Alkoholkonsum auf einem Spielplatz.

Zum Thema Kultur, Sport und Wirtschaft:

Bei der Stadt gehen weiter zahlreiche Anträge und Konzepte zur Wiedereröffnung ein. Wie Sie wissen, haben wir zentrale Ansprechpartner für die Bereiche Sport, Kultur und Wirtschaft benannt. Diese finden Sie auf der Internetseite der Stadt.
Hier die aktuellen Zahlen:

Im Sport: liegen 75 Anträge vor, 60 wurden genehmigt.

In der Kultur: liegen 36 Anträge vor, 17 wurden genehmigt.

In der Wirtschaft: liegen 178 Anträge vor und 144 Genehmigungen.

Zur Gastronomie:

Die Änderung der 5. Eindämmungsverordnung, die das Land gestern bekannt gegeben hat, ermöglicht es Speisewirtschaften, nun schon am 18. Mai zu öffnen. Dafür muss ein Hygiene-Konzept bei der Stadt vorgelegt werden, das einer Genehmigung bedarf.

Bereits genehmigt hat die Stadt die Öffnung folgender Gaststätten:

– Zum gemütlichen Eck in Halle-Neustadt
– die Bergschänke, Nietlebener Straße
– das Waldhotel Dölau
– Zum Würzburger
– Pizzeria Pinocchio
– Restaurant Lujah

Zudem muss die Stadt selbst ein Sicherheitskonzept für den Feiertag am 21. Mai erstellen. Für die Stadt Halle gilt: Das Sicherheitskonzept ist seit gestern in Arbeit. Hier geht es im Wesentlichen um Kontrollen im öffentlichen Raum. Der Fachbereich Sicherheit arbeitet hier auch sehr eng mit der Polizei zusammen.

Auch für die Bearbeitung der Anträge von Gastronomen haben wir im Pandemiestab bereits vor einer Woche die nötigen Strukturen geschaffen. Dies gibt uns nun die Möglichkeit, die Anträge von Gastronomen zur vorzeitigen Öffnung am 18. Mai auch zügig zu bearbeiten. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner – für die Wirtschaft im Allgemeinen und Gastronomie im Speziellen ist dies Eric Brecht – finden Sie auf unserer Internetseite in der Rubrik „Häufige Frage, Kontakte und Dokumente“.

Dort ist auch eine Checkliste als Orientierung hinterlegt, die wichtige Aspekte für die Erstellung eines Hygiene-Konzeptes enthält. Die Liste soll den Gastronomen helfen, ein Konzept zu entwickeln, das eine Öffnung möglich macht. Denn: Auch bei einer regulären Öffnung ab 22. Mai, wie sie die Änderung der Eindämmungsverordnung vorsieht, sind die Hygiene- und Abstandsregeln zwingend einzuhalten.

Dazu folgende Grafik, die deutlich macht, welche Möglichkeiten es gibt, entsprechend der Eindämmungsverordnung zu handeln. Das sind nur zwei Varianten, die zeigen, welche Kombinationen und Kreativmöglichkeiten Gastwirte haben.

Zum Sport:

In der Änderungsverordnung hat das Land gestern das Thema Sport außen vorgelassen. Damit gilt weiter, dass bis einschließlich 27. Mai in Sachsen-Anhalt kein Wettkampfsport möglich ist.

Für die Pferderennbahn in Halle liegt uns erst seit heute Morgen ein entsprechender Antrag zur Durchführung eines Renntages vor. Dieser wird im Moment geprüft.

Die Landesregierung hat gestern noch einmal deutlich gemacht, dass hier auch für den Profi-Fußball keine Ausnahmen gelten werden. Ungeachtet dessen wird sich der Beirat der Stadion Betriebs GmbH morgen in einer Sitzung mit der aktuellen Situation befassen. Fakt ist: Die räumliche Situation in den Umkleidekabinen und in den sanitären Bereichen des Stadions entsprechen nicht den hygienischen Vorgaben und auch nicht dem Abstandsgebot. Es wird in dieser Sitzung also um bauliche Alternativen gehen.

Zum Versammlungsrecht:

Die Stadt Halle (Saale) wird nunmehr der Versammlungsbehörde bei der Polizeidirektion empfehlen, die Gesamtzahl der Versammlungsteilnehmer mittels des Mindestabstandes von Person zu Person und der Größe des Versammlungsraumes zu bestimmen. Für die Ostseite des Marktplatzes bedeutet dies eine maximale Zahl von 500 Versammlungsteilnehmern. Als zusätzliche Auflage wird dringend das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für erforderlich angesehen.

Liebe Hallenserinnen, liebe Hallenser,

das Land hat gestern mit der Änderungsverordnung weitere Lockerungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Sie wissen: Ich begrüße jede Entscheidung, die uns den Weg zurück in die Normalität ermöglicht. Wir stellen aber auch fest, dass wir mit inzwischen für den Bürger nur schwer verständlichen und mittlerweile komplexen Regelungen leben müssen. Selbst innerhalb einzelner Branchen – wie in der Gastronomie oder Hotellerie, die ebenfalls in der Änderungsverordnung thematisiert ist – gelten nun unterschiedliche Vorgaben und unterschiedliche Öffnungstermine.

Ich habe bereits vor knapp zwei Wochen darauf hingewiesen, dass es aus unserer Sicht dringend geboten ist, sich bei den Lockerungen weniger an einzelnen Branchen zu orientieren, sondern ganz allgemein an den Hygiene- und Abstandregeln. Also konkret:

· 1,5 Meter Mindestabstand;
· strenge Hygiene-Regeln;
· Mundschutz (bei größeren Menschenmengen, in Ladengeschäften und öffentlichen Gebäuden).

Wer diese Regeln einhalten kann, sollte auch öffnen dürfen – unabhängig davon, in welchem Wirtschaftszweig er tätig ist.

Die Landesregierung hat ja erneut aufgerufen, Vorschläge bis zum Freitag dieser Woche einzureichen. Das ist der konkrete Vorschlag aus dem Pandemiestab der Stadt Halle.

Die Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate zeigen: Wenn wir zudem die Regeln zur 14-tägigen Quarantäne für Infizierte und Kontaktpersonen umsetzen und unser intensives Testprogramm fortsetzen, lässt sich die Ausbreitung des Virus kontrollieren. Dann brauchen wir keine Beschränkungen mehr und keine schwerwiegenden Grundrechtseingriffe, die zahlreiche Menschen trotz vielerlei Hilfen in den wirtschaftlichen Ruin führen.

Bleiben Sie gesund! Und bleiben Sie zuversichtlich!