Steigende Gewerbesteuern im Land

von 22. Februar 2012

 Ein Viertel der gesamten Gewerbesteuereinnahmen Sachsen-Anhalts wurde in den Kreisfreien Städten erhoben. Hier dominierte die Landeshauptstadt Magdeburg mit einem Anteil von mehr als der Hälfte. Nach Abführung von Gewerbesteuerumlage in Höhe von 62 Millionen EUR standen den Kommunen 570 Millionen EUR zur Verfügung. Das positive Gesamtergebnis kann nicht als Gradmesser für die kommunale Entwicklung der einzelnen Kommune gesehen werden. Regional gibt es seit Jahren erhebliche Unterschiede und starke Schwankungen. Von insgesamt 220 Kommunen erzielten 32 ein Aufkommen über 5 Millionen EUR. Mit insgesamt 461 Millionen EUR bestritten diese 15 Prozent der sachsen-anhaltischen Kommunen knapp drei Viertel  des Gesamtaufkommens an Gewerbesteuer. Die 12 Kommunen mit über 10 Millionen EUR, in Summe 327 Millionen EUR, stellten die Hälfte des Gesamtaufkommens in Sachsen-Anhalt. Die drei Kreisfreien Städte und drei kreisangehörige Gemeinden erreichten 2011 ein Aufkommen von jeweils über     25 Millionen EUR.  Drei Fünftel der Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt erzielten nach der vorläufigen Abrechnung 2011 gegenüber dem Haushaltsjahr 2010 Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer, 30 davon über eine Million, 4 Gemeinden hatten Einbußen in dieser Größenordnung zu verkraften. In einer Gemeinde überstiegen die zu leistenden Erstattungen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer.  Im Durchschnitt nahmen die Kommunen 272 EUR je Einwohner aus der Gewerbesteuer ein. Die Kreisfreien Städte lagen 15 EUR darüber, die kreisangehörigen Gemeinden 5 EUR darunter. Die Daten der einzelnen Kommunen wichen davon erheblich ab. Vier Fünftel erreichten den durch wenige Leuchttürme geprägten Durchschnitt nicht. Die Hälfte der Kommunen lag mit dem Aufkommen an Gewerbesteuer unter der Hälfte des durchschnittlichen Aufkommens. Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage standen 40 Prozent der Kommunen unter 100 EUR je Einwohner aus der Gewerbesteuer zur Verfügung. Seit Jahren ist zu beobachten, dass die Entwicklung des Aufkommens aus der  Gewerbesteuer nicht synchron zur allgemeinen Wirtschaftsentwicklung verläuft. Das erschwert die Planung dieser wichtigen Einnahmequelle. Welchen positiven oder negativen Tendenzen die Kommunen von Jahr zu Jahr unterliegen hängt u.a. von Unternehmensentscheidungen und steuerrechtlichen Änderungen ab. So sind Verschiebungen über das Haushaltsjahr in Form von Vorauszahlungen und Nachzahlungen nur eine Besonderheit, die zu extremen Schwankungen führen kann.