Steigende Kostenbeiträge nicht länger hinnehmbar

von 27. Februar 2015

Die Kosten eines Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatzes werden durch die Zuschüsse vom Land und vom Landkreis nicht gedeckt. Das verbleibende Defizit teilen sich die Gemeinde und die Eltern.

Im KiFöG § 12b wurde festgeschrieben, dass die Gemeinden mindestens 50 Prozent des verbleibenden Defizits zu tragen haben.

Da sich immer mehr Gemeinden in der Haushaltskonsolidierung befinden, verbieten die Kommunalaufsichten die Übernahme von mehr als 50 Prozent des Defizits. Das ist in vielen Gemeinden nun eine deutliche Mehrbelastung der Eltern, die bisher meist zwischen 30 und 45 Prozent übernehmen mussten.

Schuld daran ist nicht das KiFöG, sondern das Finanzausgleichsgesetz (FAG), das durch weiter verminderte Zahlungen an die Gemeinden, diese vor große Probleme stellt.

DieLandeselternvertretungder Kindertagesstätten Sachsen-Anhalt fordert vom Landtag die Änderung des KiFöG. Damit soll die maximale Belastung der Eltern in Kinderkrippen auf 35 Prozent und in Kindergärten und Horten auf 40 Prozent begrenzt werden.

Sollten die Gemeinden verstärkt dazu gezwungen werden, die Kostenbeiträge der Eltern auf 50 Prozent zu erhöhen, werden noch mehr Eltern bei den Jugendämtern Anträge auf Übernahme des Kostenbeitrages für die Benutzung von Tageseinrichtungen stellen. Dies führt zu erhöhten Ausgaben in den Landkreishaushalten. Diese sind jedoch nicht gedeckt und werden über die Kreisumlage von den Gemeinden zurückverlangt.

Jetzt dürfen die Gemeinden einen höheren Anteil der Defizitkosten der Kinderbetreuung nicht mehr übernehmen, dann müssen sie es über die Umlage jedoch wieder.

Das ist für Eltern nicht hinnehmbar!

LandeselternvertretungderKindertagesstätten Sachsen-Anhalt