Stellungnahme zu geplanten Abrissen am Böllberger Weg

von 18. März 2013

Das Eckhaus Böllberger Weg 1 wurde etwa 1880 errichtet und zeigt noch die originale Fassadengestaltung der Erbauungszeit. Es ist zwar nicht mehr als Baudenkmal ausgewiesen, in seiner Ecklage zwischen Torstraße und Böllberger Weg jedoch städtebaulich sehr prägnant. Zweifellos ist es durch langen Leerstand ein Problemfall und befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Sein Abriss würde jedoch eine Hinterhofsituation mit vierstöckigen Brandwänden öffnen – eine städtebaulich katastrophale Situation.

Die als Künstlerhaus bekannte ehemalige Weingärtenschule Böllberger Weg 188 wurde in den Jahren 1892/93 erbaut und steht als Einzeldenkmal unter Schutz. Es handelt sich um einen eindrucksvollen, zeittypisch gestalteten Klinkerbau. In diesem Gebäude haben seit 1985 Künstler ihre Ateliers, für Interessenten stehen eine Druck- und eine Keramikwerkstatt zur Verfügung. Die ehemalige Schulturnhalle wird für Ausstellungen besonders des Halleschen Kunstvereins genutzt. Auch dieser Abriss wäre städtebaulich höchst problematisch, weil er die ohnehin sehr offene Situation am Eingang des Böllberger Weges noch weiter aufreißen würde. Zudem wäre der Abriss eines Baudenkmals, das sich in einem intakten Zustand befindet, durch die Stadt als öffentlichem Träger ein fatales Signal.

Der Abriss des Hauses Böllberger Weg 1 soll einen größeren Radius der Straßenbahngleise ermöglichen, das Künstlerhaus Platz machen für eine Erweiterung der Straße mit Fahrbahnen, Radweg, Baumreihe und Fußweg zu beiden Seiten eines separaten Gleiskörpers mit zwei parallelen Straßenbahngleisen. Alternativen zu diesen Planungen sind durchaus vorstellbar. So lässt sich ein Abriss des Eckhauses leicht vermeiden, der geplante Fußweg schneidet den Standort des Gebäudes nur minimal. Durch eine Verlagerung der Gleisführung nach Norden könnte der beabsichtigte größere Kurvenradius der Straßenbahn erreicht und der Fußweg dennoch am Haus vorbeigeführt werden.

Die für eine separate Rechtsabbiegespur sowieso geplante Verbreiterung der Torstraße nach der Nordseite (auf die vor einigen Jahren abgeräumten Grundstücke Nr. 34 bis 36) würde dann nur ein wenig größer ausfallen. Zur Gestaltung des Böllberger Weges an seinem Nordende stellen sich mehrere Fragen: Warum soll gerade hier ein separater Gleiskörper entstehen, wenn ein solcher im weiteren Verlauf der „Stadtbahn-“ Trasse – d. h. in der Torstraße – auch nicht vorgesehen ist? Sollte es nicht in diesem Straßenabschnitt sogar möglich sein, die zwei hier verkehrenden Straßenbahnlinien kurzstreckig nur auf einem Gleis zu führen? Und muss ausgerechnet hier eine Baumpflanzung auf beiden Straßenseiten erfolgen? Diese könnte auch hinter dem alten Schulgebäude beginnen.

Erinnert werden soll auch an eine Lösung, die in (nicht realisierten) Umbauplänen 1994/95 von städtischer Seite favorisiert wurde. Vorgeschlagen war damals die straßenseitige Öffnung des Erdgeschosses im Künstlerhaus zu einer Arkade, die den Rad- und Fußweg aufnehmen sollte. Auch dies wäre ein erheblicher Eingriff in das Gebäude, es bliebe jedoch zu großen Teilen erhalten. Der damalige Baudezernent Wolfgang Heinrich teilte der Presse im Januar 1995 mit, dass (nur) so im Böllberger Weg ein separater Gleiskörper entstehen könnte. Warum soll diese Aussage heute nicht mehr gelten?

Aus unserer Sicht ist die Durchführung des „Stadtbahnprogramms“ kein ausreichender Grund für den Abriss der Häuser Böllberger Weg 1 und 188. Was Stadtverwaltung und HAVAG hier vorschlagen, weckt Erinnerungen an Verkehrsplanungen der 1960er bis 80er Jahre. In Halle hat man damals begonnen, für eine „Westtangente“ eine Schneise durch die westliche Innenstadt zu schlagen. Natürlich hatte die damals geplante Zerstörung ein sehr viel größeres Ausmaß, aber auch der Tendenz muss entgegengehalten werden: Ein Vorhaben muss sich an die Gegebenheiten der Stadt anpassen und nicht umgekehrt die Stadt an ein Vorhaben. Der Arbeitskreis Innenstadt e. V. spricht sich entschieden gegen den Abriss beider Gebäude aus.