Steuermillionen fließen an privaten Betreiber

von 30. Juni 2016

Dazu erklärt Sebastian Striegel, bündnisgrüner Abgeordneter für den Saalekreis:

„Die der Volksstimme vorliegenden Informationen werfen immer drängender die Frage auf, ob sich in Sachsen-Anhalt einzelne Unternehmen auf Kosten der Steuerzahler bei der Unterbringung von Geflüchteten bereichern und ob alle Landkreise hier sorgsam mit ihnen anvertrauten Steuergeldern umgehen.

Für den Saalekreis besteht dieser Verdacht schon länger. Nun zeigt sich: Die gezahlten Beträge sollen bei mindestens 7,2 Millionen Euro im Jahr 2015 allein für die Unterbringung in einer, später zwei von der GmbH betriebenen Unterkünften in Krumpa und Merseburg liegen.

In einem seit Oktober 2015 laufenden Verfahren auf Informationszugang verweigert der Landkreis mir mit Unterstützung der betroffenen BIH GmbH bis heute die Einsicht in Unterlagen zu den Kosten der Unterbringung von Geflüchteten durch den privaten Betreiber.

Die Steuerzahlenden haben ein Recht darauf zu erfahren, was der Saalekreis für die Unterbringung von Geflüchteten konkret ausgibt und ob einzelne Unternehmen sich hier auf Kosten der Allgemeinheit bereichern.

Die Landkreise dürfen darauf bauen, dass das Land Sachsen-Anhalt ihnen die Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten erstattet. Das kann jedoch nur für solche Kosten gelten, die auch sachlich notwendig sind. Steuergeld darf nicht der Bereicherung Einzelner dienen.

Die Unterbringung von Geflüchteten im Saalekreis wirft vielfache Fragen auf. Es besteht der Anschein, dass hier zu deutlich überteuerten Konditionen untergebracht wird. Betroffene beklagen immer wieder die fehlende Betreuung und Unterstützung durch die BIH GmbH. Der Landkreis darf die Einsicht in die vollständigen Verträge nicht länger verweigern. Die Verzögerungstaktik muss ein Ende haben. Es besteht ein Zugangsrecht nach Informationszugangsgesetz. Ich erwarte 100 Prozent Transparenz. Im Saalekreis und auch in allen anderen Kommunen des Landes.

Ich hoffe zudem, dass der Landesrechnungshof nunmehr die bestehenden und offensichtlich zum Teil ohne Ausschreibung zustande gekommenen Verträge einer tiefgehenden Prüfung unterzieht.“