Streit um Sicherungsverwahrte geht weiter

von 3. Januar 2012

(dpa) In der Auseinandersetzung um eine gemeinsame Unterbringung von Sicherungsverwahrten aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zeichnet sich keine Lösung ab. «Es ist wichtig, dass man miteinander redet», sagte Sachsen-Anhalts Justiz-Staatssekretär Eberhard Schmidt-Elsaeßer (SPD) am Dienstag nach einem Treffen mit seinen Amtskollegen in Naumburg der Nachrichtenagentur dpa. Auch beim Thema Frauenhaft gebe es keine Annäherung. Man habe aber ein zweites Treffen noch in diesem Monat vereinbart.

Sachsen-Anhalt bot den beiden anderen Ländern allerdings an, die Sicherungsverwahrten bis zur Neuregelung der Unterbringung Ende Mai kommenden Jahres zu behalten. Formal hatte das Land die Vereinbarung über die gemeinsame Unterbringung zum Ende dieses Jahres gekündigt. Schmidt-Elsaeßer erklärte nun, eine Kündigung sei immer nur zum Ende eines Jahres möglich. Man sei aber bereit, den anderen Ländern mehr Zeit für den Aufbau einer eigenen Sicherungsverwahrung einzuräumen. Zuletzt waren in Sachsen-Anhalt 24 Sicherungsverwahrte untergebracht, von denen 3 aus Thüringen kommen, 6 aus Sachsen-Anhalt und 15 aus Sachsen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte angeordnet, dass die Länder die Sicherungsverwahrung bis Ende Mai 2013 neu aufstellen müssen. Dazu waren ursprünglich lediglich Umbauten in Burg geplant – so sollten etwa jeweils zwei Hafträume zu einer Zelle zusammengelegt werden. Das Oberverwaltungsgericht in Naumburg stoppte diese Pläne aber und verlangte, dass den Sicherungsverwahrten deutlich mehr Platz sowie eine Küchenzeile und ein Bad zustünden. Hintergrund ist, dass die Sicherungsverwahrten ihre Strafhaft bereits verbüßt haben und deshalb während ihrer weiteren Therapie bessergestellt werden müssen als Strafgefangene.

Sachsen-Anhalt will seine Sicherungsverwahrten nun voraussichtlich in Halle unterbringen. Dort gibt es aber nicht genug Platz, um auch Sicherungsverwahrte aus Sachsen und Thüringen zu betreuen. Für einen Neubau fehle das Geld. «Das können wir nicht finanzieren», sagte Schmidt-Elsaeßer. Außerdem habe man nicht genug Personal – so seien ausgebildete Therapeuten und Psychologen notwendig. «Die sind schwer zu bekommen.»

Nach der Aufkündigung der Vereinbarung zur Sicherungsverwahrung hatte Sachsen die Vereinbarung aufgekündigt, wonach weibliche Gefangene aus Sachsen-Anhalt in Chemnitz untergebracht werden. Dort sind auch Frauen aus Thüringen inhaftiert. Sollte es bei dieser Kündigung bleiben, müsste Sachsen-Anhalt einen neuen Standort für ein Frauengefängnis finden. Betroffen wären knapp 80 Frauen.