Strikte Auflagen auch für kleinere Veranstaltungen – Erlass jetzt online

von 12. März 2020

Großveranstaltungen müssen abgesagt werden, bei sportlichen Großveranstaltungen kommt eine Durchführung ohne Zuschauerbeteiligung in Betracht. Veranstaltungen mit 500 bis 1000 Personen sollen restriktiv behandelt werden. Es sind strikte Auflagen zur Verminderung des Infektionsrisikos zu verhängen. Bei kleineren Veranstaltung ist eine individuelle Einschätzung der Veranstaltung erforderlich, ob und welche infektionshygienischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sein, heißt es in dem Erlass. Darüber hinaus sei auch hier eine Registrierung der Personen durch den Veranstalter sicherzustellen.

Der Erlass ist jetzt auch online abrufbar unter: https://lsaurl.de/dQ4K