Tarifforderungen für den Einzelhandel beschlossen

von 7. März 2013

Deutliche Erhöhungen der Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen soll es nach dem Willen der ver.di-Tarifkommission für die 265.000 Beschäftigten im Einzel- und Versandhandel in Sachsen, Sachen-Anhalt und Thüringen geben.

Zum 1. Juni wird eine Erhöhung der Stundenlöhne um einen 1 € gefordert, die Ausbildungsvergütungen sollen zum Ausbildungsstart um 90 € steigen.

„Wir wollen, dass die Gehälter und Löhne wirklich deutlich steigen, die Beschäftigten sollen endlich spürbar mehr Geld in der Tasche haben“, so ver.di-Verhandlungsführer Jörg Lauenroth-Mago. „1 € mehr bedeutet für alle eine Steigerung um den gleichen Betrag, warum sollten die Führungskräfte immer mehr von Tarifabschlüssen profitieren. Gerade in den unteren Tarifgruppen sind Erhöhungen sehr, sehr notwendig.“

„Über die Kündigung der Manteltarifverträge sind die Beschäftigten im Einzelhandel empört. Angedachte Verschlechterungen, u. a. bei den Zuschlägen für Spät- und Nachtarbeit oder Wiedereinführung von Urlaubsstaffeln oder Streichung der Kassiererinnenzulage von 4 % als Modernisierung zu verkaufen, ist eine Unverschämtheit“, so Lauenroth-Mago.

ver.di wird nicht über die Verschlechterung des Manteltarifvertrages verhandeln, sondern fordert die Wiederinkraftsetzung des bestehenden Manteltarifvertrages.

„Die Belastung der Beschäftigten im Einzel- und Versandhandel nimmt ständig zu, weniger Personal auf mehr Fläche, Öffnungszeiten bis spät in die Abendstunden, Samstagsarbeit bestimmen den Tagesablauf. Im Einzel- und Versandhandel wird gutes Geld verdient. Allerdings wollen die Arbeitgeber bei den Beschäftigten sparen. Da machen wir nicht mit!“ so die selbstbewusste Einschätzung des ver.di-Verhandlungsführers.

Die schwierigen und häufig sehr schlecht bezahlten Arbeitsverhältnisse im Einzelhandel treffen hauptsächlich Frauen, die meisten sind Teilzeitbeschäftigte wider eigenen Willen. Hier besteht großer Nachholbedarf, neben deutlichen Einkommenssteigerungen ist ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 8,50 € notwendig, als ein erster Schritt gegen die vielen unterirdischen Gehälter und Löhne, die teilweise im Einzelhandel von nicht tarifgebundenen Unternehmen gezahlt werden.