Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt

Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt
von 31. Januar 2019

„Bei der Vergabe von ÖPNV – Leistung nur Unternehmen sowie Subunternehmen zu berücksichtigen, die auch die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge anwenden, führt zu Erleichterung bei den Beschäftigten im ÖPNV,“ beschreibt Gerd Doepelheuer, Landesfachbereichsleiter für den Verkehrsbereich, die Stimmungslage.

Durch die Regelungen zum Personalübergang bei Betreiberwechsel im ÖPNV ist damit der Tarifflucht ein Riegel vorgeschoben worden.

„Fairer Wettbewerb ist aus unserer Sicht zu begrüßen, solange er nicht zu Lasten der Beschäftigten geht. Unter dem Strich muss die Qualität der abgelieferten Dienstleistung im Vordergrund stehen“, sagt der Gewerkschafter.